Am Montag könnte es das Urteil in dem seit neun Monaten laufenden Verfahren geben. Vieles ist unklar, doch die Beweislage scheint eindeutig.
Krankenpfleger aus HürthThallium-Prozess auf Zielgerade – noch immer ist das Motiv ein Rätsel
Seit neun Monaten sitzt ein Krankenpfleger aus Hürth wegen zweifachen Mordes und eines Mordversuches vor Gericht. Sein Motiv ist bis heute rätselhaft, die Beweislage scheint eindeutig, er leugnet bis zuletzt. Der Prozess ist auf der Zielgeraden. Der Staatsanwalt hat für Martin B. (42,) lebenslange Haft, besondere Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung beantragt. Auch zwei Friedhofsgärter, die ihn entlasten sollen, helfen dem Angeklagten nicht.
Ein Rückblick: Selbstbewusst betritt Martin B. (42) im September 2022 den Gerichtssaal. Daran wird sich auch an den kommenden 32 Verhandlungstagen nichts ändern. Dass er seine Ehefrau Britta laut Anklage „planmäßig“ mit dem Rattengift Thallium getötet haben soll und seine schwangere Freundin und deren Großmutter heimtückisch vergiftete, sei „völlig absurd, ja verrückt“.
Die Verteidigung kämpft mit allen Mitteln
Auf seinem Rechner hatten Ermittler die Rechnung von 25 Gramm Thallium sicher gestellt, vier Wochen vor dem Tod der Ehefrau war es an seinen Arbeitgeber, ein Krankenhaus, geliefert worden.Im Hausflur hing seine Jacke, in der Jackentasche befand sich eine Spritze mit Kaliumchlorid.
Die Verteidigung kämpft mit allen Mitteln. Auch mit Blick auf eine mögliche Revision im Fall einer Verurteilung werden Beweisanträge gestellt, die auf den ersten Blick wenig zur Sachaufklärung beitragen. Mal verlangen sie den Austausch einer ehrenamtlichen, angeblich gelangweilten Schöffin, dann sollen die sterblichen Überreste von zwei Zwerghasen ausgebuddelt werden: „Unerheblich für das Verfahren“, entscheidet das Gericht.Ob Freunde, Nachbarn, Kollegen – sie alle sind sich einig, sprechen im Zeugenstand nur positiv von Martin B. . Die Rede ist vom „liebevollen Ehemann“, „fürsorglichen Partner“, „hilfsbereiten Nachbarn“. Das Bild bekommt Risse, als Experten zu Wort kommen. Ein Gutachter spricht von der „dunklen Seite“ des Angeklagten, ergänzt: „geprägt von einer rücksichtslosen und sadistischen Seite“ habe B. in „voller Schuldfähigkeit und Verantwortung gehandelt.“
Gutachter sieht eine Wiederholungsgefahr beim Angeklagten
Allerdings setzt der Psychiater den entscheidenden Satz hinzu: „unter der Voraussetzung, die Anklagevorwürfe erweisen sich als wahr“. Der Gutachter hält B. für „voll schuldfähig“, mehr noch, er sieht „Wiederholungsgefahr“.
Am Donnerstag sollte – obwohl der Staatsanwalt schon plädiert hatte – nun noch ein Friedhofsgärtner aussagen, der den Angeklagten angeblich entlasten kann. Doch der Gärtner kannte den Angeklagten nicht, auch dem Friedhofsgärtner Nummer zwei war er unbekannt.
Heute, Montag, könnte deshalb die Beweisaufnahme geschlossen und endlich ein Urteil gesprochen werden.