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Stadt sagt Veranstaltungen abDiese Corona-Regeln gelten ab sofort in Hürth

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Das Familienbad De Bütt bleibt geschlossen, auch für das Schulschwimmen wird keine Ausnahme gemacht.

Hürth – Viele städtische Einrichtungen bleiben bis Ende des Monate geschlossen. Betroffen sind die Sportanlagen ebenso wie das Familienbad De Bütt, das Lehrschwimmbecken in Fischenich, das Bürgerhaus und der Löhrerhof. Grundlage ist die neue Coronaschutzverordnung, die das Land NRW am vergangenen Freitag erlassen hat und die Einschränkungen für die Bereiche Kultur, Sport, Freizeit, Gastronomie, Handel, Handwerk, Dienstleistungen und Heilberufe bedeutet.

Ziel der Verordnung sei, die Zahl der Coronainfektionen schnell einzudämmen, damit in der Vorweihnachtszeit keine weitergehenden Beschränkungen erforderlich werden, teilt die Stadtverwaltung mit.

Familienbad in Hürth: Tickets können später eingelöst werden

Für Hürth bedeutet das, dass Sport auf allen Sportanlagen und in Fitnessstudios verboten ist. Ausgenommen sei der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstands. Das Familienbad und die Sauna bleiben geschlossen, bereits erworbene Tickets können später eingelöst werden.

Veranstaltungen und Versammlungen sind grundsätzlich untersagt, auch die Stadt sagt alle für November geplanten Termine ab. Eine Ausnahme gilt für Vereine und Gremien: Unter Beachtung besonderer Hygienevorschriften sind Sitzungen mit bis zu 20 Teilnehmern zulässig, bei mehr Teilnehmern ist eine Genehmigung erforderlich. Die konstituierende Sitzung des Stadtrats am Dienstagabend im Bürgerhaus (18 Uhr) kann unter Hygieneauflagen stattfinden.

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Das Rathaus bleibt grundsätzlich geöffnet; wer ein Anliegen hat, muss allerdings vorher einen Termin vereinbaren. Im Rathaus ist das Tragen von Alltagsmasken vorgeschrieben.

Gaststätten, Imbisse, Kneipen und Cafés bleiben geschlossen, Belieferung und Außer-Haus-Verkauf von Speisen sind aber erlaubt. Eine Liste der Gaststätten, die ausliefern, steht auf der Internetseite der Stadt. (aen)