Das Landgericht hat die Revision im Fall des Hürther Tennisclub-Schützen verworfen. Damit muss er in eine Entziehungsanstalt.
Kölner Landgericht verwirft RevisionHürther Schütze muss in den Maßregelvollzug
Das Landgericht Köln hat die Revision im Prozess um einen 56-Jährigen verworfen, der in Hürth vor einem Tennisclub mehrfach auf eine Frau geschossen hatte. Damit muss der Mann in eine Entziehungsanstalt.
Hürther Tennisclub-Schütze war 2023 verurteilt worden
Der Schütze hatte im Oktober 2022 die Freundin seiner getrenntlebenden Frau schwer mit Schüssen verletzt. Mit der Tat hatte er sich dafür rächen wollen, dass sie seine Ex-Frau bei ihrer Trennung unterstützt und sie mit ihrer Tochter bei sich aufgenommen hatte. Im Juni 2023 war der Schütze wegen gefährlicher Körperverletzung und fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sieben Monaten verurteilt worden.
Das eigentliche Urteil und die Höhe des Strafmaßes blieben bei der Revision unangefochten. Der Richter hatte aber auch angeordnet, dass der 56-Jährige in eine Entziehungsanstalt eingewiesen werden soll, da ein symptomatischer Zusammenhang zwischen dem Alkoholkonsum und den Aggressionen des verurteilten Hürthers bestehe. Der Bundesgerichtshof hatte im März der Revision der Verteidigung stattgegeben, da das Landgericht den Zusammenhang zwischen dem Alkoholkonsum des 56-Jährigen und seiner Tat im ersten Prozess nicht hinreichend begründet hatte.