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Mit Handy am SteuerGericht kassiert lebenslange Sperre von Busfahrer in Rhein-Erft

Lesezeit 3 Minuten
Das Foto zeigt einen Linienbus der REVG, die Türen sind geöffnet.

Busfahrer tragen eine große Verantwortung. In Gelenkbussen finden bis zu 100 Fahrgäste Platz.

Er sollte nie wieder einen REVG-Bus fahren. Das halten Düsseldorfer Richter für unverhältnismäßig und geben dem Busfahrer recht.

Die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG) hat vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eine empfindliche Schlappe erlitten. Der 6. Kartellsenat hat entschieden, dass das Verkehrsunternehmen mit Sitz in Kerpen einen Busfahrer nicht lebenslang für seine Linien sperren durfte. Der Mann hatte sein Handy genutzt, währen er den Bus gesteuert hatte. Weil die REVG den Markt im Rhein-Erft-Kreis beherrsche, sei es ihm nun nicht möglich, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Die Richter sprechen vom „Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung“.

Zwar sei die Benutzung des Handys während der Fahrt ein erheblicher Verkehrs- und Pflichtenverstoß, die von der REVG verhängte Sanktion sei aber „nicht angemessen und daher unverhältnismäßig“, urteilten die Düsseldorfer Richter. Das Verkehrsunternehmen haben sie angewiesen, die lebenslange Sperre umgehend aufzuheben.

REVG-Geschäftsführer betrachtet das Vergehen als „Todsünde“

Ein Fahrgast hatte vor rund zwei Jahren gefilmt, wie der Mann sein Handy nutzte, während er den Bus steuerte. REVG-Geschäftsführer Walter Reinarz betrachtet dieses Vergehen als „Todsünde“. Ein Fahrer befördere bis zu 100 Fahrgäste in seinem Bus, für deren Sicherheit trage das Unternehmen die Verantwortung, sagte er auf Anfrage dieser Redaktion.

Den Fahrer — der überwiegend auf Schulbussen eingesetzt worden sei — lebenslang zu sperren, sei eine schwierige, aber alternativlose Entscheidung gewesen. Zumal er laut Reinarz bestritten habe, das Handy überhaupt genutzt zu haben. Außerdem habe es im Nachgang weitere Hinweise auf Handygebrauch während der Fahrt gegeben. Der Busunternehmer, der im Auftrag der REVG Linien und Schulbusfahrten bedient, hatte seinem Fahrer umgehend gekündigt.

REVG will das Urteil nicht akzeptieren und Rechtsmittel einlegen

Reinarz kündigte an, die REVG werde eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das rechtskräftige Urteil einlegen. Dies werde kurzfristig geschehen. Eine solche Beschwerde wendet sich gegen die Nichtzulassung der Revision durch ein Gericht. Die Richter hätten sich nur unzureichend mit den Argumenten der REVG beschäftigt, die zu der lebenslangen Sperre geführt hätten. So würden die Fahrer regelmäßig sensibilisiert, wie gefährlich Handygebrauch im Straßenverkehr sei.

Es treffe zudem nicht zu, dass der Busfahrer keine Chance habe, in der Region keinen neuen Job zu finden. So betrieben beispielsweise die Städte Brühl, Hürth und Wesseling eigene Stadtbuslinien, sagt der REVG-Geschäftsführer. Vor Gericht hatten die REVG-Anwälte argumentiert: Der Busfahrer könne auch bundesweit tätig sein und auch im Busfernverkehr, Fernreise-, Tourismus- oder Schülerverkehr fahren.

Die Kölner Richter hielten eine fünfjährige Sperre für ausreichend

Gegen seine lebenslange Sperre hatte der Busfahrer vor dem Landgericht Köln geklagt. Er finde in erreichbarer Entfernung von seinem Wohnort keine Anstellung mehr als Busfahrer im Liniennahverkehr. Zudem argumentierte er unter anderem damit, dass die Straßenverkehrsordnung für die verbotene Handynutzung allenfalls ein Fahrverbot von drei Monaten vorsehe. Die Kölner Richter hatten eine fünfjährige Sperre für ausreichend gehalten.

Dieses Urteil hat die nächst höhere Instanz, das Oberlandesgericht in Düsseldorf, nun kassiert. Sie gaben den REVG-Anwälten mit auf dem Weg nach Kerpen: „Nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen wäre voraussichtlich nur eine Abmahnung in Betracht gekommen.“