AboAbonnieren

Schleuser-DealCDU Rhein-Erft nimmt Stellung zu Spenden des inhaftierten Frechener Anwalts

Lesezeit 3 Minuten
Ein Polizist trägt im Rahmen einer Razzia gegen Schleuser ein Karton aus einem Gebäude.

Ein Polizist trägt im Rahmen einer Razzia gegen Schleuser ein Karton aus einem Gebäude. (Symbolbild)

53.000 Euro soll der Frechener Anwalt insgesamt gespendet haben. Jetzt ist klar, wer wie viel Geld erhalten hat.

Immer mehr Einzelheiten kommen bei den Ermittlungen gegen einen mutmaßlichen Schleuserring peu à peu ans Licht. Zum Hintergrund: Vor etwa drei Wochen veranlasste die Staatsanwaltschaft Düsseldorf bundesweit Durchsuchungen. Auch im Rhein-Erft-Kreis wurde durchsucht, unter anderem bei zwei CDU-Politikern.

Die unter Verdacht stehende Schleuserbande soll wohlhabenden Chinesen Aufenthaltstitel in Deutschland verkauft haben. Dafür sollen die Drahtzieher, darunter ein Anwalt aus Frechen, jeweils bis zu 360.000 Euro kassiert haben. Nach Recherchen dieser Zeitung fiel auf, dass der Frechener Anwalt mehrere Tausend Euro an die CDU, darunter auch an den Kreisverband Rhein-Erft gespendet hat.

CDU Rhein-Erft nimmt Stellung zu den Spenden des Anwalts

Nach bisher vorliegenden Informationen geht die Staatsanwaltschaft Düsseldorf dem Anfangsverdacht nach, dass ein führender CDU-Politiker im Gegenzug für eine Spende Türen bei Ausländerämtern geöffnet haben könnte.

Das Bild zeigt ein Bürokomplex in Frechen, in dem der inhaftierte Rechtsanwalt seine Kanzlei hatte.

In diesem Gebäude soll der inzwischen inhaftierte Rechtsanwalt seine Kanzlei betrieben haben. Seit der Durchsuchung vor etwa drei Wochen, sitzt der 42-Jährige in Untersuchungshaft.

Am Mittwochabend nahm die CDU aufgrund des Exklusiv-Berichts im „Kölner Stadt-Anzeiger“ Stellung zu den Spenden. Insgesamt wurden offenbar 53 000 Euro von einem der mutmaßlichen Schleuser überwiesen. 12.500 Euro davon gingen an die CDU-Rhein-Erft. Am 13. August 2020 wurden 8000 Euro, am 9. Juni 2022 ein Betrag von 2500 Euro und am 21. Dezember 2023 weitere 2000 Euro überwiesen. Die restlichen Beträge gingen in mehreren Tranchen an die Junge Union in Land und Bund, sowie an die CDU im Rheinisch-Bergischen Kreis.

CDU Rhein-Erft hat Staatsanwaltschaft informiert

In einer Stellungnahme der CDU Rhein-Erft schreibt die Partei: Die CDU Rhein-Erft hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf informiert und im Zusammenhang mit einem in der Medienberichterstattung thematisierten Ermittlungsverfahren Unterstützung bei der Aufklärung angeboten. Verletzungen des Parteiengesetzes durch die Spenden sind nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht erkennbar. Dennoch soll in dieser Angelegenheit vollständige Transparenz hergestellt werden.

Romina Plonsker (MdL), stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion: „Die CDU Rhein-Erft ist entsetzt über die öffentlich bekannt gewordenen Vorwürfe der Schleuserkriminalität gegen verschiedene Verdächtige. Die Vorwürfe sind schwerwiegend und sie verlangen nach einer umfassenden Aufklärung.“

Kreis der Verdächtigen spendete insgesamt 12.500 Euro an die Partei

Die interne Prüfung habe ergeben, dass es aus dem Kreis der Verdächtigen in den vergangenen zehn Jahren drei Spenden an den Kreisverband in einem Umfang von insgesamt 12.500 Euro gegeben habe. Nach den Vorgaben des Parteiengesetzes seien diese Spenden, die unterhalb des Grenzwertes von 10.000 Euro lägen, nicht veröffentlichungspflichtig. Gleichwohl sei es dem Kreisverband ein Anliegen, Transparenz herzustellen.

Plonsker: „Um unseren Beitrag zur Aufklärung zu leisten, haben wir uns entschlossen, eine zusätzliche externe Prüfung der Zahlungen durch eine Rechtsanwaltskanzlei durchzuführen. Die entsprechende Dokumentation wird den Ermittlungsbehörden unmittelbar zur Verfügung gestellt. Aus Gründen äußerster Vorsorge haben wir darüber hinaus unverzüglich dafür Sorge getragen, dass die Gesamtsumme über ein anwaltliches Anderkonto separiert und treuhänderisch dokumentiert werden wird. Auch diese Dokumentation soll den Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt werden. Wir halten uns an Recht und Gesetz.“