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In Fußgängerzone unterwegsE-Scooter-Fahrer in Frechen hatte drei Promille

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Zwei Frauen mit E-Scootern werden von Beamten des Ordnungsamtes kontrolliert. Die Polizei hat in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt in der Düsseldorfer Innenstadt E-Scooter kontrolliert.

Polizisten und Mitarbeiter des Ordnungsamts kontrollieren E-Scooter-Fahrer. (Symbolbild)

Polizisten stoppten den 34-Jährigen und stellten schnell fest, dass er erhebliche Mengen Alkohol getrunken hatte – und das schon um 12 Uhr.

Die Uhr zeigte gerade 12 Uhr. Und doch hatte ein Mann (34) bereits mehr Alkohol getrunken als es ratsam ist – das auch zu anderen Tageszeiten. Mehr als drei Promille zeigte der Atemalkoholtest, nachdem Polizisten ihn auf seinem E-Scooter am Mittwochmittag in der Frechener Fußgängerzone angehalten hatten.

Die Beamten stellten erheblichen Alkoholgeruch fest und brachten ihn nach dem Test in ein Krankenhaus, wo eine Ärztin eine Blutprobe entnahm, um den genauen Wert des Alkoholgehalts festzustellen.

Für E-Scooter-Fahrer gelten die gleichen Regeln wie für Pkw-Fahrer

Dass der 34-Jährige danach nicht weiterfahren durfte, versteht sich von selbst. Nach Angaben eines Polizeisprechers muss er sich wegen verschiedener Verkehrsdelikte in Verfahren verantworten.

Der Polizeisprecher weist nachdrücklich darauf hin: E-Scooter sind Elektrokleinstfahrzeuge, bei deren Nutzung die gleichen Regeln bezüglich des Alkohol- und Betäubungsmittelkonsums gelten wie bei anderen Kraftfahrzeugen. Wer erwischt wird, alkoholisiert oder nach Drogenkonsum E-Scooter zu fahren, müsse mit eine Ermittlungsverfahren rechnen. (jtü)