Nur mit einem Sprung zur Seite hatte sich der Sanitäter im April 2024 retten können. Der Fahrer war alkoholisiert.
Beim Opfer entschuldigtFrechener rast auf Sanitäter zu – Gericht verhängt mildes Urteil
Glimpflich mit einer Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro ist ein 47-jähriger Frechener vor dem Amtsgericht Kerpen davongekommen. Die Höhe setzt sich aus 90 Tagessätzen zu 60 Euro zusammen. Hätte das Gericht den Mann zu einem höheren Tagessatz verurteilt, wäre er nun vorbestraft.
Ihm war vorgeworfen worden, er habe nach einer Trunkenheitsfahrt und einem Unfall im April 2024 absichtlich einen Notfallsanitäter überfahren wollen. Der Sanitäter konnte sich nur noch mit einem Sprung zu Seite retten.
Sanitäter konnte in letzter Sekunde zur Seite springen
Der betrunkene Autofahrer hatte gegen 23 Uhr im Bereich der Hüchelner Straße/Krankenhausstraße in Frechen die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren. Als die Notfallsanitäter, die zu dem Zeitpunkt am Krankenhaus in der Schleuse den Rettungswagen für den nächsten Einsatz fertig machten, zur etwa 100 Meter entfernten Unfallstelle liefen, wurde einer von ihnen selber zum Opfer.
Als der Retter ein bis zwei Meter vor dem Wagen stand und mit einer Taschenlampe leuchtete, fuhr der Wagen mit Vollgas nach vorne auf ihn zu. In letzter Sekunde konnte der Rettungssanitäter zur Seite springen.
Der Autofahrer flüchtete, konnte aber kurze Zeit später von der Polizei ermittelt werden. Zwei Blutproben bei ihm ergaben Werte von 1,63 beziehungsweise 1,51 Promille.
Wie ein Sprecher des Amtsgerichtes Kerpen über die Verhandlung berichtete, habe sich der Angeklagte vor Gericht „sehr einsichtig und zerknirscht“ gezeigt. Er habe „glaubhaft“ versichert, den Rettungssanitäter vor seinem Auto nicht gesehen zu haben. Es handele sich also nicht um einen „typischen Fall“ von Angriffen auf oder Aggressionen gegen Rettungskräfte, die in jüngster Zeit gehäuft vorgekommen sind.
Gericht verhängte ein mildes Urteil, weil der Mann nicht vorbestraft war
Der Angeklagte habe sich bei dem Rettungssanitäter, der nach der Tat unter Schock stand und unter den Folgen bis heute noch leidet, auch vielmals entschuldigt. Dieser habe die Entschuldigung angenommen.
Das Gericht sei so zu der Meinung gekommen, dass es sich bei der Tat nicht um einen „Vorsatz“ sondern um eine „Fahrlässigkeit“ gehandelt habe. Da der Mann auch nicht vorbestraft war, sei das relativ milde Urteil gefällt worden.
André Haupts, Leiter der Feuerwehr Kerpen, zum Urteil: „An erster Stelle sind wir natürlich froh, dass unser Mitarbeiter den Vorfall den Umständen entsprechend gut überstanden hat. Wir vertrauen weiter darauf, wie in diesem Fall auch, dass es keine Toleranz für Übergriffe und Gewalt gegen Einsatzkräfte gibt.“