Westpol-RechercheFlutzone in Blessemer Kieswerk trotz Warnungen genehmigt
Erftstadt-Blessem – Um zu verstehen, welchen Beitrag die Kiesgrube in Erftstadt-Blessem zum Ausmaß der Flutschäden vor einigen Wochen leistete, erinnert man sich am besten an die Worte von Roland Strauß vom Geologischen Dienst NRW, der unmittelbar nach der Katastrophe Erklärungen lieferte: Die Grube fungierte erst als Rückhaltebecken, dann drang das Wasser jedoch in die Böschungen ein und ließ die Grube abrutschen. Recherchen des WDR-Magazins Westpol zeigen nun: Die Grube wurde genehmigt und erweitert, obwohl sie in einer Tabuzone für Hochwasserschutz liegt.
Im Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 1998 heißt es bereits, die Erweiterungsfläche liege „im gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebiet der Erft.“ Und: „Bei extremem Hochwasser könnte der Raum zwischen Erft und Oberkantenverwallung als Überflutungsraum genutzt werden.“
„Nicht genügend Versagensgründe, um das zu verbieten“
Die Genehmigung zur Auskiesung war von der Abteilung Bergbau und Energie der Bezirksregierung Arnsberg erst nach sorgfältiger Prüfung erteilt worden. „Unter der Voraussetzung, dass ein Kiesabbau auch gegen Hochwasser zu schützen sei, gab es letztendlich nicht hinreichend genügend Versagensgründe, um das zu verbieten“, sagt Peter Hogrebe von der Bezirksregierung Arnsberg.
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Die Erweiterung der Grube wurde auch von der Politik ohne Diskussionen durchgewunken. Die ansässige Unternehmensgruppe Nowotnik beschäftigte insgesamt 185 Mitarbeiter.
Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Köln ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt in Zusammenhang mit dem Hochwasser und der Kiesgrube bei Erftstadt-Blessem eingeleitet. Und prüft unter anderem, ob Amtsträger für Personen- oder Sachschäden verantwortlich sein könnten.