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Kommentar zu Tankstellen-ÜberfällenJustiz hat wenig Handhabe gegen mutmaßlichen Täter (15) in Elsdorf

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Auf dem Foto ist die Zapfsäule einer Tankstelle zu sehen.

Tatort Tankstelle: In Elsdorf war eine Tankstelle innerhalb weniger Tage zweimal überfallen worden. (Motivbild)

15 Jahre soll der Täter sein, der innerhalb weniger Tage zweimal eine Tankstelle in Elsdorf ausgeraubt haben soll. Ist das jetzt Alltag?

Ohne Zweifel war dies die Nachricht der Woche. Es war mitten in der Nacht: In einem Gewerbegebiet in Elsdorf hat die Polizei am Sonntag einen 15-Jährigen vorläufig festgenommen. Er soll kurz zuvor eine Tankstelle überfallen, den Mitarbeiter mit einem Messer bedroht und Bargeld erbeutet haben. Wie hoch die Summe gewesen ist, teilte die Polizei nicht mit.

Das macht sie grundsätzlich nicht, um mögliche Nachahmer nicht auf falsche Gedanken zu bringen. Wobei die Beute längst nicht mehr so hoch sein dürfte wie zu früheren Zeiten, zahlen doch viele Kunden ihre Tankrechnung mit Karte.

Dieselbe Tankstelle in Elsdorf war bereits zuvor überfallen worden

Allein der Umstand, dass ein 15-Jähriger verdächtigt wird, eine Tankstelle überfallen zu haben und offenkundig mehrere Indizien gegen ihn sprechen, ist ungeheuerlich genug. Nach dessen Festnahme kam bei den Ermittlern schnell der Verdacht auf, dass er die Örtlichkeit, die Abläufe und die Umgebung bestens kannte. Nur wenige Nächte zuvor war dieselbe Tankstelle schon einmal überfallen worden.

Auch dabei bedrohte der Täter die Kassiererin mit einem Messer und zwang sie, die Kasse zu öffnen. Er griff nach den Geldscheinen und flüchtete in Richtung desselben Gewerbegebiets, in dem Tage später Polizisten den 15-Jährigen fassten. In der Nähe fanden sie auch ein Messer. Es liegt nahe, dass es sich um die Tatwaffe handelt. Falls sich Fingerabdrücke des Schülers darauf finden, dürfte die Beweislage erdrückend sein. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln wegen des Verdachts der räuberischen Erpressung.

Es ist davon auszugehen, dass der 15-Jährige noch in derselben Nacht die Polizeiwache wieder verlassen und seinen Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten übergeben wurde. Ob er erneut straffällig wird, bevor er sich aller Voraussicht nach vor einem Jugendgericht verantworten muss? Oder danach? Niemand kann garantieren, dass schon die Festnahme und die Befragung durch die Beamten eine heilsame Wirkung haben wird.

Eine Haftstrafe muss der junge Täter nicht fürchten. Jugendliche Straftaten werden sie nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG), das für Mädchen und Jungen ab 14 Jahren greift, behandelt. Das JGG verhängt meistens keine Strafen, sondern sogenannte Erziehungsmaßregeln. Das kann gemeinnützige Arbeit oder die Teilnahme an einem Training sein.

Für die Opfer spielt das Alter des Täters keine Rolle

Auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums heißt es dazu: „Ihre Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, ist in der Regel geringer ausgeprägt. Zudem sollen gezielte Maßnahmen dazu beitragen, dass diese Jugendlichen nicht erneut in Konflikt mit dem Gesetz geraten. Die noch andauernde persönliche und soziale Entwicklung im Prozess des Heranwachsens machen dies besonders aussichtsreich. Das vorrangige Ziel im Jugendstrafrecht ist daher nicht die Bestrafung bzw. der Schuldausgleich für begangenes Unrecht, sondern die Verhinderung einer erneuten Straffälligkeit der betroffenen Jugendlichen.“

Was aber ist mit dem Schutz der Opfer? Für die Mitarbeitenden der Tankstelle macht es keinen Unterschied, ob ein 15-Jähriger oder ein 40-Jähriger sie mit einem Messer bedroht und sie Ängste durchstehen müssen. Oftmals sind es ja selbst junge Leute, die sich etwas dazuverdienen – auf ehrliche Art und Weise.

Sie dürfen von den Behörden und der Gesellschaft damit nicht allein gelassen werden.