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Coronavirus im Rhein-Erft-KreisFragen und Antworten zu neuen Regeln und Entwicklungen

Lesezeit 3 Minuten

Auch an der Gesamtschule Bergheim in Quadrath-Ichendorf gilt eine Maskenpflicht.

  1. Seit einigen Tagen hat der Rhein-Erft-Kreis den Inzidenzwert von 50 überschritten.
  2. Infolgedessen hat der Kreis neue Regeln angekündigt. So gibt es unter anderem eine Sperrstunde und neue Regeln für Feiern und Veranstaltungen.
  3. Wir erklären, welche Regeln aktuell gelten, worauf Reiserückkehrer achten müssen und wie sich Bürger nun verhalten sollten.

Rhein-Erft-Kreis – Anfang der vergangenen Woche hatte der Rhein-Erft-Kreis den kritischen Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tage überschritten, am Sonntag lag der Inzidenzwert dann sogar bei 96,9. Damit verbunden gelten neue Bestimmungen. Wir erklären, was das für die Menschen im Rhein-Erft-Kreis bedeutet.

Wie wirken sich die neuen Verordnungen auf Bars und Restaurants aus?

Nach Überschreiten der 50er-Schwelle gilt auch für gastronomische Betriebe im Rhein-Erft-Kreis die sogenannte Sperrstunde. Restaurants und Bars müssen von 23 Uhr bis zum folgenden Morgen um 6 Uhr geschlossen bleiben. Auch der Verkauf von Alkohol ist in diesem Zeitraum verboten, zum Beispiel in Kiosken. Im Restaurant gelten die bekannten Regeln: Maskenpflicht außer am Sitzplatz, Abstand zu anderen Gästen und Registrierung, um im Fall einer Infektion die Kontakte nachverfolgen zu können.

Wie sieht es mit Veranstaltungen aus und wie viele Menschen darf ich wo sehen?

Für Privaträume gibt es keine offiziellen Vorgaben. Abstand und strenge Hygiene werden aber dringend empfohlen. In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen, wenn diese nicht zu einer Familie oder zu mehr als zwei Haushalten gehören. „An Festen aus herausragendem Anlass“ (Land NRW) dürfen außerhalb einer Wohnung nicht mehr als zehn Personen teilnehmen. Bei öffentlichen Veranstaltungen dürfen nicht mehr als 100 Menschen anwesend sein. Ausnahmen können genehmigt werden, wenn es ein Hygienekonzept gibt.

Was gilt für die Schulen?

Im Unterricht ab der fünften Klasse gilt für Schülerinnen und Schüler Maskenpflicht. Die Regel gilt ab dem Ende der Herbstferien am Montag bis zu den Weihnachtsferien. Können sie keinen Abstand einhalten, müssen auch Lehrkräfte einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Grundschüler müssen auf den Gängen und auf dem Schulhof Masken tragen, im Unterricht aber nicht. Alle 20 Minuten sollen die Fenster in den Klassenräumen für fünf Minuten geöffnet werden. Wo das nicht möglich ist, sollen mobile Lüftungsanlagen helfen.

Was muss man beachten, wenn man von einer Reise zurückkommt?

Die einen können sich testen lassen, die andren müssen. Jeder, der aus dem Ausland einreist, kann sich binnen 72 Stunden kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Anders ist das bei Urlaubern oder Geschäftsreisenden, die in einem Risikogebiet waren, und zwar irgendwann innerhalb der letzten 14 Tage, bevor die wieder in Deutschland angekommen sind. Die müssen zum Test und dem Gesundheitsamt „unverzüglich“ Angaben zur Identität, zur Reiseroute und zu Krankheitssymptomen machen. Das geht schriftlich oder per E-Mail. Auf der Homepage des Kreises gibt es eigens ein Reisrückkehrer-Meldeformular.

Wo muss man eine Alltagsmaske tragen?

Grundsätzlich gilt: Drinnen muss man, draußen sollte man, wenn es eng wird. Wobei es nach wie vor nicht unbedingt eine Maske sein muss, ein Schal tut es auch. Hauptsache, Mund und Nase sind bedeckt, damit die Aerosole nicht munter umherfliegen.

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So wird empfohlen, auch in stark frequentierten Fußgängerzonen den Schutz zu tragen. Die Regelung, dass man auf dem Weg zum Sitzplatz Maske tragen muss, im Sitzen aber nicht, geht vielen Veranstaltern beispielsweise von Konzerten nicht weit genug, sodass sie Mund-Nase-Bedeckung auch im Sitzen verlangen.

Wo kann man sich testen lassen?

Niedergelassene Ärzte können Corona-Tests vornehmen, aber nicht alle tun es. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein hat eine Sonderseite im Internet, auf der man nachschauen kann, welche Praxen testen. Der Rhein-Erft-Kreis hat in Kerpen an der Humboldtstraße ein Testzentrum eingerichtet. Da kann nicht nur hin, wer als Reiserückkehrer zum Test verpflichtet ist, sondern auch, wer sich freiwillig überprüfen lassen möchte. Auch Ärzte können dorthin überweisen.