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Ärger wegen MaskenpflichtStraßenverkehrsamt schickt Brühlerin trotz Attest nach Hause

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Ein Sprecher des Kreises erklärte, wer keinen Mund-Nase-Schutz trage, müsse einen Beauftragten zur Zulassungsstelle schicken.

Brühl – Ein Besuch des Straßenverkehrsamts in Hürth verursachte bei einer Brühlerin großen Ärger. Die 35-Jährige, die nicht namentlich genannt werden möchte, hatte vorab im Internet einen Termin vereinbart, zu dem sie auch pünktlich erschien. Doch aus der Anmeldung eines Pkw wurde nichts.

Nachdem sie eine Weile in der Wartezone gesessen hatte, wurde sie freundlich gebeten, das Amt zu verlassen. „Ich habe keine Maske getragen“, erklärt sie, das sei ihr aus medizinischen Gründen nicht möglich. „Ich hatte auch das dazugehörige ärztliche Attest dabei, aber das wollte niemand sehen“, sagt sie.

Auch beim Einkauf im Supermarkt sei sie schon häufiger intensiv beäugt und auch angesprochen worden. „Aber wenn ich es den Leuten erklärt habe, war es in Ordnung“, so die 35-Jährige. Im Straßenverkehrsamt seien die Mitarbeiter zwar freundlich, aber bei ihrer ablehnenden Position geblieben. „Ich frage mich, warum die Ausnahmen für die Maskenpflicht, die in der Landesverordnung enthalten sind, nicht berücksichtigt werden“, sagt die Brühlerin.

Das sagt der Rhein-Erft-Kreis zu dem Fall

Die Mitarbeiter der Corona-Hotline des Landes und des Hürther Ordnungsdienstes hätten ihr nicht helfen können. Für das Straßenverkehrsamt ist der Rhein-Erft-Kreis zuständig. Von dort heißt es nun, aus Infektionsschutzgründen sei der Sicherheitsdienst angewiesen, Zutritt in die Räumlichkeiten des Straßenverkehrsamtes ausnahmslos nur mit medizinischem Mund-Nasen-Schutz zu gewähren.

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Für Menschen, die keine Masken tragen könnten, böten sich zwei Alternativen an: Sie könnten einen persönlichen Bevollmächtigten oder einen gewerblichen Zulassungsdienst beauftragen, so Kreissprecher Marco Johnen.

Die Brühlerin hält das für unbefriedigend. Sie könne doch nicht bis zum Ende der Corona-Pandemie auf jeglichen Behördengang verzichten, findet sie.