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HalteverbotWarum die Stadt Bergheim Autos kurzfristig abschleppen lässt

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Das veränderte absolute Halteverbot und eine Abschleppaktion an der Neusser Straße sorgen bei einem Anwohner für Unmut.

Das veränderte absolute Halteverbot und eine Abschleppaktion an der Neusser Straße sorgen bei einem Anwohner für Unmut.

Die Stadt Bergheim hat Halteverbote an der Neusser Straße eingerichtet. Die Autos zweier Anwohner sind bereits abgeschleppt worden.

Zwei Halteverbote – ein neues dauerhaftes und ein temporäres — sorgen für Unmut auf der Neusser Straße. Kurz nachdem die neuen Schilder aufgehängt waren, wurden zwei Fahrzeuge auf Veranlassung der Stadtverwaltung abgeschleppt.

Am Donnerstag, 11. Juli, hatte die Stadt mit entsprechenden Schildern darauf hingewiesen, dass der Grünstreifen hinter den Parktaschen, an der in Richtung Innenstadt linken Seite der Straße kurz vor der Kurve in die Kirchstraße, am nächsten Wochenbeginn von den Grünkolonnen des Bauhofs bearbeitet würde. Daher bestehe dort ein vorübergehendes Halteverbot. Ein Anwohner, der zwei Tage später in Urlaub fuhr, hatte seinen Zweitwagen daraufhin pflichtbewusst an der linken Straßenseite vor seinem Haus umgeparkt, wie er der Presse mitteilte.

Stadt soll Halteverbot vorgezogen haben

Am Dienstag der nächsten Woche habe ihn im Urlaubsort ein Anruf eines Familienmitglieds erreicht, dass sein Fahrzeug und das eines Nachbarn abgeschleppt worden sei. Denn die Stadt hatte dort das dauerhafte Halteverbot bis zum Haus des Anwohners vorgezogen, da die geparkten Autos ein Hemmnis für den fließenden Verkehr darstellten. Die Straße ist bei geparkten Autos zu eng für Begegnungsverkehr.

Die Verwaltung teilte auf Anfrage dieser Zeitung mit, dass nach Rücksprache mit den Stadtwerken die Halteverbotsschilder auf der rechten Straßenseite bereits am Mittwoch, 10. Juli, auf die heutige Ausweisung hin verändert worden seien. „Dementsprechend hatte der Betroffene sein Fahrzeug am Tag der Umsetzung bereits in ein absolutes Haltverbot geparkt.“ Insofern sei das Abschleppen der Wagen aufgrund der eingehaltenen Fristen von mindestens 72 Stunden rechtens.“

Der Anwohner bezweifelt das. Die Stadt habe „wohl am Montag die Verkehrsschilder auf der Seite meines Hauses ausgetauscht. Bis Samstag gab es diesbezüglich keine Info für die Anwohner“, sagt er. Zudem klagt er darüber, dass er jetzt nicht mehr zum Be- und Entladen seines Autos vor der Tür parken könne. Auch hätten die parkenden Fahrzeuge an der engsten Stelle der Neusser Straße für eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf der Neusser Straße gesorgt. „Jetzt kann auf der Straße ohne Hindernisse ab dem Kreisverkehr an der Heerstraße aus gerast werden.“ Die Abschleppkosten werde er von der Stadt zurückfordern.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass jeder Fahrzeughalter auch in der Urlaubszeit dazu verpflichtet sei, „alle 72 Stunden nach seinem Fahrzeug zu schauen, sollte es im öffentlichen Raum abgestellt worden sein“. Bei längerer Abwesenheit sei eine andere Person mit dieser Aufgabe zu betrauen.