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KontrollePolizei findet bei Jugendlichem aus Bergheim 300 Gramm Cannabis

Lesezeit 2 Minuten
Ein Einsatzwagen der Polizei.

Ein Einsatzwagen der Polizei.

Eigentlich wollten die Beamten nur den Roller des Jugendlichen kontrollieren.

Eigentlich hatten Polizisten den 17 Jahre alten Jugendlichen am vergangenen Donnerstag in Quadrath-Ichendorf wegen eines nicht mehr gültigen Versicherungskennzeichens an seinem E-Scooter angehalten. Doch dann stellten die Beamten bei ihm rund 300 Gramm Marihuana sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Drogenhandels ein. Zudem räumte der Jugendliche ein, vor kurzem selbst Cannabis konsumiert zu haben.

Daher ordneten die Polizisten wegen des Verdachts des Führens eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss ebenfalls eine Blutprobenentnahme an. Gegen 12 Uhr hatten die Polizisten den 17-Jährigen bemerkt, der auf seinem E-Scooter entlang der Ahestraße unterwegs war. Die Beamten erkannten, dass an dem Roller kein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht war.

Feinwaage und portioniertes Marihuana gefunden

Da der junge Mann erklärte, keine Ausweisdokumente bei sich zu haben, durchsuchten ihn die Beamten nach Personaldokumenten. Dabei fanden sie bei ihm eine Feinwaage und etwa 250 Gramm Marihuana, das teilweise bereits verkaufsfertig portioniert war. Nachdem der Beschuldigte und einer seiner Erziehungsberechtigten ausdrücklich der Durchsuchung seiner Wohnräume zugestimmt hatten, fanden die Beamten im Zimmer des 17-Jährigen weitere 50 Gramm Marihuana.

Im Anschluss an die Blutprobenentnahme übergaben die Polizisten den Jugendlichen an eine Erziehungsberechtigte. Der junge Mann muss sich jetzt wegen des Verdachts des Handels mit Cannabis und Verstößen gegen das Konsumcannabisgesetz, des Pflichtversicherungs- sowie das Straßenverkehrsgesetz verantworten. Die Polizei stellte in ihrer Pressemitteilung noch einmal deutlich heraus: „Der Handel mit Cannabis ist weiterhin strafbar!“ Der Besitz von Cannabis sei für Personen unter 18 Jahren weiterhin gesetzlich nicht legitim.