Als erste Stadt im Rhein-Erft-Kreis untersagt Bergheim per Ratsbeschluss die Weitergabe des als Droge genutzten Gases an Minderjährige.
Erste Stadt in Rhein-ErftBergheim verbietet Verkauf von Lachgas an Minderjährige

In Bergheim ist es künftig verboten, Lachgas in Minderjährige abzugeben (Symbolfoto).
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Der Beschluss im Bergheimer Stadtrat fiel einstimmig und ohne weitere Debatte aus, denn für die Politiker war die Sache klar: In Bergheim soll künftig kein Lachgas mehr an Minderjährige verkauft oder weitergegeben werden. Wer vorsätzlich oder auch fahrlässig gegen die ordnungsbehördliche Verordnung verstößt, muss mit einer Geldbuße in Höhe von 1000 Euro rechnen.
„Ich hoffe, dass weitere Städte im Kreis unserem Beispiel folgen“, sagte Bürgermeister Volker Mießeler (CDU) und verwies auf die Kolpingstadt Kerpen, die nachziehen wolle. In Kerpen will der Stadtrat am Dienstag, 8. April, entscheiden. Da der Kerpener Haupt- und Finanzausschuss sich bereits einstimmig für ein solches Verbot ausgesprochen hat, gilt ein Beschluss im Rat als sicher.
Bergheim: Konsumenten auch an Schulen und auf Spielplätzen
Die Bergheimer Verwaltung verwies nochmals darauf, dass Mitarbeiter des Ordnungsamtes im vorigen Jahr wiederholt Jugendliche und junge Erwachsene beim Konsum von Lachgas auch im Umfeld von Schulen und auf Kinderspielplätzen angetroffen habe. Die Gründe für den zunehmenden Konsum: Lachgas ist kostengünstig und wegen eines bisher fehlenden Verbots auch leicht für jedermann zu beschaffen. Es ist frei verkäuflich etwa in Kiosken zu bekommen.
Lachgas birgt allerdings große Gefahren. Das farblose und leicht süßlich riechende Gas, das wegen seiner betäubenden Wirkung auch in der Narkose zum Einsatz kommt, kann das Nervensystem schädigen, wovor auch das Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises warnt. Schwindel, Übelkeit, Erbrechen und Bewusstlosigkeit gehören ebenfalls zu den negativen Wirkungen.
Ständiger und starker Konsum von Lachgas kann zu Impotenz, Inkontinenz, Lähmungen, Rückenmarkschädigungen, Blutarmut oder auch Herzkreislaufschäden führen. Die ordnungsbehördliche Anordnung soll in Bergheim gelten, sobald sie im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises veröffentlicht ist und zunächst bis Ende 2027 gelten.