Tödliche Schüsse auf Ex-SchwagerBergheimer zu lebenslanger Haft verurteilt
Köln/Bergheim – Wegen des Mordes an seinem Ex-Schwager musste sich ein 43-jähriger Mann seit Juni vor Gericht verantworten. Nun wurde er zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Der 43-Jährige hatte im Februar bei einem Streit in der Bergheimer Innenstadt plötzlich eine Waffe gezogen und auf drei Männer geschossen. Diese wurden teils schwer verletzt. Einer, der Ex-Schwager des Angeklagten, erlag noch am selben Tag seinen Verletzungen.
Bergheim: Angeklagter schießt acht Mal auf Gruppe
Der Angeklagte und zwei Freunde waren auf dem Weg zu einem Eiscafé, als sie auf den neuen Lebensgefährten der Ex-Frau des 43-Jährigen trafen. Sofort soll der Angeklagte aggressiv geworden sein. Ein Begleiter konnte ihn zunächst zurückhalten und beruhigen. Doch später, als sie erneut auf den Mann trafen, diesmal in Begleitung von zwei weiteren Männern – einer davon der Bruder der Ex-Frau – eskalierte der Streit.
Der Angeklagte gab an, in Panik geraten zu sein, weil er gedacht habe, sein Gegenüber ziehe eine Waffe. Da habe er selbst zu seiner Waffe gegriffen. In der Anklage hieß es, der Mann habe in Tötungsabsicht „alle acht Schüsse seiner Waffe abgegeben und dabei fünfmal getroffen“. Das wies der Angeklagte zurück.
Er habe instinktiv seine Waffe gezogen und geschossen, jedoch nicht in Tötungsabsicht, betonte er und ließ seinen Anwalt vortragen: „Hätte ich ihn töten wollen, hätte ich das aufgrund der kurzen Entfernung leicht gekonnt.“
Verteidiger fordert vor dem Landgericht Köln eine milde Freiheitsstrafe
In ihrem Schlussplädoyer beantragte die Staatsanwaltschaft, den Angeklagten wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe zu verurteilen. Der Strafverteidiger hingegen beantragte, gegen seinen Mandanten einerseits wegen Körperverletzung mit Todesfolge und andererseits wegen gefährlicher Körperverletzung eine milde Freiheitsstrafe zu verhängen.
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Verurteilt wurde der Angeklagte zu lebenslanger Haft wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Zudem muss er einem Nebenkläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro zahlen.