BergheimÄrger wegen Geldzahlung an Kindertagespfleger erreicht nächste Stufe
Bergheim – Sie sind wichtig für die Kinderbetreuung und helfen der Stadt dabei, das Angebot an Kindertagesbetreuung sicherzustellen. Dennoch sind die Tagespflegepersonen selbstständig unterwegs, meist in ihren eigenen Räumen und mit eigener Ausrüstung. Entscheidend bemerkbar macht sich der Unterschied zu angestellten Erzieherinnen und Erziehern im Krankheitsfall, und seit Corona und Quarantäne auch im Krankheitsfall von Kindern und Familienangehörigen. Dann muss die Tagespflege dicht machen. Uneinigkeit herrscht in Bergheim über die Fortzahlung von Lohn und Aufwandsentschädigung.
Nicole Halver, Kindertagespflegerin in Bergheim, hat jetzt im Rathaus 100 Bürgerbeschwerden ihrer Kolleginnen und von Eltern abgegeben. Sie fordern, dass coronabedingte Krankheitstage nicht auf die fünf bezahlten Krankheitstage pro Jahr angerechnet werden und dass auch dann weiter gezahlt wird, wenn ein junger Familienangehöriger die Quarantäne ausgelöst hat.
Bergheim: Tagespfleger begeben sich in gesundheitliche Gefahr
Schon seit Dezember schwelt der Streit. Die Stadt hatte Geld zurückgefordert mit dem Hinweis, dass der Landschaftsverband (LVR) für die Fortzahlung zuständig sei – was Halver bestreitet. Ihr war der Betrieb der Tagespflegegruppe untersagt worden, während ihr Sohn sich in Quarantäne befand. „Weil ich nicht direkt erkrankt war, konnte ich keine Entschädigung beim LVR fordern“, klagt sie. Schließlich sei sie auf das Geld angewiesen, weil die Sachkosten, wie Mieten und Versicherungen, weiterliefen.
Halver verweist auch auf einen ethischen Aspekt: Das hohe Risiko ihrer Berufsgruppe sieht sie durch die Stadt nicht ausreichend gewürdigt. Die 50 Tagespflegepersonen betreuen 266 Kinder im Alter von unter drei Jahren, verzichten zur Erfüllung ihres Auftrags „unabdingbar“ auf Distanz und Mundschutz und begäben sich so in gesundheitliche Gefahr.
So äußert sich Bürgermeister Volker Mießeler zu den Vorwürfen
Sie und die 100 Antragsteller fordern die Fortzahlung mit der Einschränkung, dass bei Ersatzleistungen durch den LVR die Beträge an die Stadt zurückgezahlt würden. Sie berufen sich auf eine Einschätzung von Landesminister Joachim Stamp, wonach „vor Ort Lösungen für die Sicherstellung der Finanzierung gefunden werden sollten“.
Bürgermeister Volker Mießeler ist „die konstruktive und einvernehmliche Klärung der Sachverhalte ein persönliches Anliegen“, wie er mitteilt. Er betont jedoch, dass die fünf durchbezahlten Krankheitstage gängige Praxis auch zur Umgehung der Scheinselbstständigkeit seien. Die Stadt zahle für Ausfallzeiten „bereits jetzt weitergehende Leistungen als nach dem Infektionsschutzgesetz vorgesehen“.
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Sie sei nicht berechtigt, weitergehend in Vorlage für den nach geltender ministerieller Mitteilung zuständigen LVR zu gehen. Entschädigungsleistungen seien beim LVR zu beantragen. „Nach unserem Kenntnisstand sind solche Anträge bisher nicht gestellt worden“, heißt es aus dem Rathaus. Im Juni soll es ein erneutes Gespräch zwischen Verwaltung und Tagespflegenden geben.