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BedburgBürgerinitiative will wegen Gewerbegebiet an der A 61 vor Gericht ziehen

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Auf einem Acker bei Kaster soll das Gewerbegebiet entstehen. Die Autobahn wird es vom Ort trennen.

Bedburg – Die Ablehnung des Bürgerentscheids über das Gewerbegebiet an der Autobahn 61 bedeutet noch nicht das Ende der Debatte. Die Bürgerinitiative „Saubere Zukunft Bedburg“ erwägt juristische Schritte gegen den Beschluss des Stadtrates, das Begehren, das 2064 Bedburger gültig unterzeichnet hatten, aus juristischen Gründen als unzulässig abzulehnen.

„Wir werden sicher nicht einfach verschwinden“, sagt Michael Robertz von der Bürgerinitiative. Es habe nach dem Beschluss, den der Stadtrat am Dienstagabend mit Stimmen von SPD, FWG und Bürgermeister Sascha Solbach getroffen hatte, viel Zuspruch von Bürgern gegeben, die die Initiative auf einem juristischen Weg würden unterstützen wollten.

Bedburger Gewerbegebiet: „Initiatoren haben Bürger in die Irre geführt“

Die Mehrheit im Stadtrat hatte das Bürgerbegehren auf der Grundlage eines Rechtsgutachtens abgelehnt, das die Verwaltung eingeholt hatte. CDU, Grüne und FDP hatten sich dafür ausgesprochen, das Bürgerbegehren für zulässig zu erklären. Eines des tragenden Argumente im Gutachten: Die Initiatoren hätten die Bürger mit falschen Behauptungen in die Irre geführt und über das Ziel hinaus geschossen, etwa in der Frage, wie viele Ortschaften von dem Gewerbegebiet betroffen sein könnten.

„Es hat sich gezeigt, wie schwierig es ist, bei einem emotionalen Thema eine rein formale Entscheidung zu treffen, um die es letztlich ging“, sagt Bürgermeister Solbach. Er betonte abermals, dass es trotz der Ausweisung als Industrie- und Gewerbegebiet „keine Verpflichtung für die Kommune darstellt, vor Ort wirklich Industrie anzusiedeln“. Die Stadt sei nur an emissionsarmen Gewerbebetrieben mit einer hohen Zahl an qualifizierten Arbeitsplätzen interessiert. Es gehe um den Strukturwandel. Die Stadt müsse „die einzige mögliche Fläche, die Bedburg perspektivisch hat, für die Schaffung von Arbeitsplätzen nutzen“.

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Besonders in der Kritik stand im Rat und nach der Entscheidung die Freie Wählergemeinschaft, die sich gerade mehr direkte Bürgerbeteiligung auf die Fahne geschrieben hat, die Entscheidung über das Gewerbegebiet aber nicht in die Hände der Bürger legen wollte. In einer Pressemitteilung wies die FWG darauf hin, dass man sich vom Verein „Mehr Demokratie“ darüber habe informieren lassen, „dass ein Bürgerbegehren über die in Frage stehenden Verfahrensschritte rechtlich nicht zulässig sei“. Das Gutachten habe die Informationen bestätigt. Der Initiative warf die FWG „Falschdarstellungen“ und „Meinungsmache“ vor.