Ausgrabungen in PulheimReste eines Grabgarten im Gewerbegebiet Am Schwefelberg
Pulheim – Die Grabungen im Gewerbegebiet Am Schwefelberg nahe der Feuer- und Rettungswache sind beendet. Die untersuchten Flächen sind wieder mit Erdreich gefüllt. Die Archäologen des LVR-Amts für Bodendenkmalpflege im Rheinland sind abgezogen.
Die Erwartungen der Fachleute der Außenstelle in Nideggen (Eifel) haben sich bestätigt: Das Team sei auf Reste eines Grabgartens aus frührömischer Zeit gestoßen, berichtet Leiterin Petra Tutlies über die abschließenden Grabungen an der Kreisstraße 6. Eine Hälfte des Grabgartens (eine Art Bestattungsanlage) sei schon bei Untersuchungen zu einem früheren Zeitpunkt in dem Plangebiet gefunden worden. Die aktuellen Befunde wie auch die „unspezifischen“ aus neolithischer Zeit (Jungsteinzeit) würden derzeit aufbereitet. Der Bericht werde an die Stadt Pulheim weitergeleitet.
Spuren römischen Lebens hatten Archäologen im Herbst 2014 auf dem gegenüberliegenden Grundstück entdeckt. Auf der Fläche ist eine Möbelhaus-Filiale der Firma Segmüller geplant. Damals waren die Fachleute bei Probebohrungen auf Reste eines Bodendenkmals gestoßen. Der Burgus (ein Kastell der Spätantike) war unter einer dicken Schicht Mutterbodens verborgen in einem Gebiet, das jahrzehntelang landwirtschaftliche Nutzfläche war.
Wie das Amt für Bodendenkmalpflege gefordert hatte, bleibt das Bodendenkmal erhalten. Das hatte der Investor – die Firma Segmüller – zugesichert. Um den Burgus zu schützen, wurde das Gelände mit einer zusätzlichen Schicht aus Erdreich angehoben. Später sollen darauf Stellplätze entstehen. Ursprünglich wollte die Firma Segmüller dort eine Parkpalette mit zwei Parkdecks errichten. Das Bodendenkmal möchte der Investor auf den geplanten Außenanlagen ablesbar machen – mit Schildern und farblich unterschiedlichen Belägen.
Abgesehen vom ersten Spatenstich im September 2014 und von vorbereitenden Arbeiten ist bislang nichts auf dem Gelände passiert. Wann der Startschuss für das Projekt fällt, ist immer noch offen. Erneut haben die Städte Bergheim und Leverkusen Normenkontrollklagen beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht. Denn nach wie vor sind sie der Ansicht, dass das geplante Möbelhaus mit 43 000 Quadratmetern Verkaufsfläche zu groß ist, davon 2500 Quadratmeter für sogenannte zentrenrelevante Artikel (Waren, die es auch in der Innenstadt gibt).
Das OVG wird – wie schon 2010 – die Rechtmäßigkeit des Bauvorhabens prüfen. Damals hatten die Richter den Klägern Recht gegeben, den Bebauungsplan für unwirksam erklärt und den Baubeginn verhindert.