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StreitKreis sieht Katastrophenschutz in Rhein-Berg trotz Krach im Rettungswesen gesichert

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Ein Wagen mit Blaulicht fährt auf einer Straße.

Der Zwist beim Katastrophenschutz verlagert sich auf die politische Ebene. 

Fachdezernentin findet es „fehl am Platz“, das Sicherheitsgefühl der Bebölkerung für die eigene Sache zu verunsichern. 

Der Hauskrach im „Amt 38“ des Kreises für Rettungswesen, Bevölkerungs- und Brandschutz wird zum Dauerthema. Nach dem Wechsel von Kreisbrandmeister Martin Müller-Saidowski zur Bezirksregierung versichert die Kreisverwaltung, dass der „Bevölkerungs- und Katastrophenschutz selbstverständlich gesichert“ sei. Dagegen hat die SPD-Fraktion am Mittwoch eine Anfrage veröffentlicht, in der sie sich nach dem Stand der Katastrophenschutzplanung im Kreis erkundigt.

Die ausführliche Stellungnahme der Kreisverwaltung liest sich in Teilen wie eine Reaktion auf die auf den 8. Juli datierte SPD-Anfrage. Der Katastrophenschutz, so der Kreis, sei „gänzlich unabhängig von einzelnen Personalien“ gesichert, da es sich um eine „sogenannte Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung“ handele, die landesweit einheitlich geregelt sei.

Rhein-Bergs Bevölkerung sollte nicht unnötig verunsichert werden

Bezogen auf die Berichterstattung zum Wechsel des Kreisbrandmeisters zitiert die Kreis-Pressestelle Landrat Stephan Santelmann (CDU) und die zuständige Fachdezernentin Anette Kupferschmidt-Fritz: „Es besteht keinerlei Anlass zur Beunruhigung und wir empfinden es als völlig fehl am Platz, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung in dieser Sache zu instrumentalisieren.“

Im Amt 38 sei ein „kompetentes Team für den Bereich Bevölkerungs- und Katastrophenschutz zuständig“, so der Kreis. Unter den „sehr gut ausgebildeten Mitarbeitenden sind studierte Expertinnen und Experten“, die meisten verfügten außerdem über jahrelange Praxiserfahrung: „So auch die Amtsleitung“, die neben einem Medizinstudium über einen Masterabschluss im Studium Katastrophenvorsorge und Katastrophenmanagement sowie über langjährige Erfahrungen im Katastrophenschutz.

Brandschutz sei kommunale Angelegenheit

Dagegen unterstütze der Kreisbrandmeister den Landrat bei der Aufsicht über die kommunalen Feuerwehren. Der Kreis sei Träger des Rettungsdienstes und treffe vorbereitende Maßnahmen für Großeinsatzlagen und Katastrophen.

„Der Brandschutz und die Hilfeleistung durch die Feuerwehren sind kommunale Aufgabe der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.“ Die Wehren machen laut Santelmann einen „ganz hervorragenden Job“. Die Organisation im Amt 38 basiere auf einer Organisationsuntersuchung aus dem vergangenen Jahr. Seit der Umsetzung der gutachterlichen Empfehlungen sei der Kreisbrandmeister als Stabsstelle unmittelbar an die Amtsleitung angedockt.

Die SPD-Fraktion erkundigt sich in ihrer Anfrage nach Plänen für Großeinsatzlagen und Katastrophen sowie Sonderschutzplänen   –   und danach, wie alt sie seien. „Es geht uns darum, dass die vorhandenen Katastrophenschutzpläne nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern auch regelmäßig überprüft und an aktuelle Gegebenheiten angepasst werden“, sagt die Land- und Kreistagsabgeordnete Tülay Durdu. Zuletzt habe die SPD durch eine Anfrage „eklatante Mängel im Zivilschutz“ aufgedeckt. „Daher haken wir auch jetzt beim Stand der Katastrophenschutzplanung nach.“