Silvester ohne BöllerVerbotszonen für Feuerwerk in Leichlingen – Appelle in Burscheid
Leichlingen/Burscheid – Es soll ein ruhiger Jahreswechsel ohne Feuerwerk, ohne Böller-Partys, ohne Menschenansammlungen und Umtrunke im Freien werden – ein Jahreswechsel ohne Corona-Infektionsgefahr. Deshalb rufen die Ordnungsbehörden der Städte Leichlingen und Burscheid die Bürgerschaft dazu auf, sich an Feuerwerksverbote zu halten, die Abstands- und Hygienegebote zu beachten, auf Zusammenkünfte in größeren Gruppen und auch freiwillig auf Böller zu verzichten.
An diesen Orten in Leichlingen ist das Knallen verboten
Während die Burscheider Stadtverwaltung darauf verzichtet hat, bestimmte Örtlichkeiten für Feiern zu sperren, hat die Stadt Leichlingen sieben Schauplätze benannt, an denen Raketen- und Böllerverbote herrschen.
■Ehemaliger Funkturm in Witzhelden,
■Feld am Bechlenberg bei Bergerhof,
■Eicherhofspark,
■Landwehrstraße am Durchgang zum Staderhof,
■Parkplatz und rund ums Jugendzentrum Balker Aue,
■Landrat-Trimborn-Straße am Kinder- und Jugenddorf und
■unterhalb davon auf der „Klosterwiese“.
Das Ordnungsamt hat diese Standorte in Absprache mit der Polizei festgelegt, die das Feuerwerksverbot in der Silvesternacht auch überwachen wird. Eine entsprechende Allgemeinverfügung, die im Amtsblatt der Stadt veröffentlicht worden ist und auf der Homepage der Verwaltung nachgelesen werden kann, stützt sich auf das Infektionsschutzgesetz und enthält auch genaue Lagepläne mit der Begrenzung der Standorte, in Witzhelden-Bechhausen zum Beispiel in einem Radius von 500 Metern um den Standort des ehemaligen Funkturms.
Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder
Wer gegen die Anordnung verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. „Das Verbot der Verwendung von Pyrotechnik in den genannten Bereichen ist erforderlich, um Menschenansammlungen wie in den Vorjahren zu vermeiden und so unkontrollierbare Infektionsketten zu verhindern, die wiederum zu einer Überlastung des Gesundheitssystems führen könnten“, heißt es in der Begründung der amtlichen Bekanntmachung.
Das Burscheider Ordnungsamt ruft ohne Ausweisung ausdrücklicher Verbotszonen zur Einhaltung des in der Coronaschutz-Verordnung NRW landesweit empfohlenen Verzichts auf Raketen und Böller auf. Ein Feuerwerksverkaufsverbot gilt bundesweit. Von der gesetzlichen Möglichkeit, die Verwendung von Pyrotechnik auf einzelnen Plätzen und Straßen zu untersagen, macht die Stadt keinen Gebrauch. „Aus meiner Sicht ist dies derzeit nicht notwendig. Der Marktplatz und auch der Raiffeisenplatz in Hilgen liegen jeweils in der Nähe einer Kirche bzw. von Fachwerkhäusern. An solchen Stellen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ohnehin untersagt“, klärt Ordnungsamtsleiter Marco Fuss auf. „Sollte aber die Sieben-Tages-Inzidenz den Wert von 200 Neuinfektionen im Kreisgebiet übersteigen, ist es durchaus möglich, dass vom Rheinisch-Bergischen Kreis weitergehende Regelungen getroffen werden“, kündigt er an.
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Bürgermeister Caplan: „Raten dringend zu einem Silvester möglichst ohne Böller!“
Zusammenkünfte in größeren Gruppen seien an Silvester aufgrund der Coronaschutzverordnung ohnehin nicht möglich. Darüber hinaus sollten aber auch in kleinem Kreis die bekannten „AHA-Regeln“ beachtet werden, um ein erhöhtes Ansteckungsrisiko auszuschließen. Bürgermeister Stefan Caplan: „Wir appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Bevölkerung und raten dringend zu einem Silvester möglichst ohne Böller!“
Trotz des Verkaufsverbots von Feuerwerk macht das Ordnungsamt darauf aufmerksam, dass Feuerwerkskörper nicht in der Nähe (im Umkreis von 150 Metern) von besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wie Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Tankstellen sowie Reet- und Fachwerkhäusern, abgebrannt werden dürfen. Mit einem Ordnungsgeld rechnen muss, wer entgegen den Bestimmungen der Coronaschutzverordnung öffentlich ein Feuerwerk veranstaltet. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 25 000 Euro.
Wer nicht auf den Silvesterbrauch verzichten will und noch Knaller oder Raketen vorrätig hat, sollte in jedem Fall beachten, dass diese nur in deutlichem Abstand zu Zuschauern oder Fahrzeugen gezündet werden und dass die Corona-Schutzbestimmungen zu Kontaktbeschränkung und Mindestabstand eingehalten werden. Das Burscheider Ordnungsamt: „Absolut verboten ist eine gezielte Ausrichtung von Feuerwerk auf Menschen, Tiere und Gebäude.“