Leichlingen – Lederhose und Narrenkappe standen ihm so gut wie Frack und Anzug. Er war Zeltwirt des Leichlinger Oktoberfestes, Erfinder und Herz des Leichlinger Karnevalszeltes, er war als Werbefachmann, Ratsherr und stellvertretender Bürgermeister, Ehrensenator des Festkomitees, Mäzen, hilfsbereiter Vereins- und Menschenfreund in der Stadt bekannt und beliebt – früher war er auch als Hobby-DJ und Sportfotograf unterwegs
Und überall wird er fehlen und eine große Lücke im Leben der Blütenstadt hinterlassen: Rolf Ischerland ist am Mittwoch gestorben. Er hat im Alter von 73 Jahren den Kampf gegen sein Krebsleiden verloren.
Werbe-Fachmann und Event-Manager mit Heimatsinn
In Solingen geboren, hat er sein ganzes Leben lang in Leichlingen gewohnt. Nach dem Abitur und der Ausbildung zum Bankkaufmann arbeitete er viele Jahre als Betriebswirt, war Marketingleiter der Sparkasse Leverkusen, bevor er sich 1997 mit seiner Werbe- und Event-Agentur in Leichlingen selbstständig machte. Mit seinem Familienbetrieb hat er in ganz Deutschland Immobilienmessen, Kulinarische Wochenenden, Feste und Weihnachtsmärkte organisiert.
Er hat das Oktoberfest und Karnevalszelt erfunden
Das Leichlinger Brauchtum hat der LP-Sammler und Bayer-04-Fan durch das Oktoberfest in der Balker Aue und das Fastelovends-Zelt nachhaltig bereichert. Ein Werk, das bleibt, denn Tochter Daniela setzt es inzwischen als Geschäftsführerin der Agentur Ischerland fort.
Dem Stadtrat gehörte der Christdemokrat von 2004 bis 2014 an, fünf Jahre lang auch als Fraktionsvorsitzender der CDU. Bei der Kommunalwahl 2004 kandidierte Ischerland fürs Bürgermeisteramt. Er war Vorsitzender des Ausschusses für Bauwesen und Umweltschutz und Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss, im Verkehrsausschuss und in den Gesellschafterversammlungen von Stadtentwicklungs-GmbH und Bäderbetrieb. Die Interessen der Blütenstadt hat er auch im Verwaltungsrat der Kreissparkasse Köln, im Regionalbeirat, in der Kulturstiftung und beim Städte- und Gemeindebund vertreten.
Rolf Ischerland hinterlässt seine Ehefrau, einen Sohn und eine Tochter. (hgb)