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Keine KörperverletzungFreispruch für Rösrather Kindergärtnerin

Lesezeit 4 Minuten
Kinder spielen in einer Kindertagesstätte

Kinder spielen in einer Kindertagesstätte (Symbolfoto).

Nach dreistündigem Prozess in Bensberg ist eine Kindergärtnerin aus Rösrath vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen worden.

Mit einem Freispruch ist für eine 55-jährige Kindergärtnerin aus Rösrath ein Strafprozess wegen gefährlicher Körperverletzung ausgegangen. Die Staatsanwaltschaft hatte der bislang straffrei durchs Leben gegangenen Frau vorgeworfen, drei ihrer Schützlinge misshandelt zu haben.

Die Frau selbst, seit 20 Jahren im Beruf, bestritt den Vorwurf. Entlastet wurde sie durch eine Kollegin, die den strittigen Vorfall als gewaltfreie Erziehungsmaßnahme beschrieb, sowie durch das Fehlen weiterer belastender Erkenntnisse.

Der Vorwurf der Anklage war heftig: An einem nicht mehr genau zu datierenden Tag im Winter 2019, also noch vor Corona, hätten sich ein paar fünf Jahre alte Jungs im Raum der „Mäusegruppe“ gebalgt und geschubst, und das direkt vor der Tür zum Außengelände.

Ich habe kein Kind verletzen wollen oder verletzt.
Die Angeklagte

Erzieherin Claudia P. (Namen geändert) habe sie angeschrien: „Hört auf!“ Dann habe sie die Kinder angewiesen, sich wieder vor der Tür aufzustellen und die schwere Türe mehrfach mit Schwung geöffnet und sie den Jungen vor die Schulter geknallt.

Claudia P. bestreitet: Sie habe die Kinder zwar aufgefordert, nicht vor der Tür herumzutoben, sondern sich nur neben der Tür aufzuhalten. Denn es sei gefährlich, sich vor der Tür aufzuhalten, wenn jemand sie von außen öffne. Claudia P.: „Ich habe gesagt, dass die Tür aufgehen kann, aber ich habe kein Kind verletzen wollen oder verletzt!“

Aufruhr in der „Mäusegruppe“

Ganz anders beschreibt die Zeugin der Anklage der Situation. Mutter Manuela S. wollte gerade ihre beiden Kinder aus zwei unterschiedlichen Gruppen aus dem Kindergarten abholen und näherte sich der Mäusegruppe, da habe sie die Erzieherin auch schon schreien gehört und gesehen, wie sie den Kindern dreimal die Tür in die Seite gerammt habe. „Gefällt euch das?“, habe sie dazu laut gerufen, und die Kinder hätten sich über die Arme gerieben. Sie selbst sei entsetzt gewesen, habe die Mütter der Kinder darauf aufmerksam gemacht, doch die hätten nichts weiter unternommen.

Als zweite der insgesamt zehn geladenen Zeugen sagt die damalige Kollegin der Angeklagten das ziemlich genaue Gegenteil aus: Sie sei auch in dem Raum gewesen und habe mitbekommen, dass die Kollegin den Kindern lediglich begreiflich gemacht habe, was an der Tür passieren könne. Tatsächlich passiert sei aber nichts. Ob Claudia P. gebrüllt habe? „Sie hat eine laute Stimme und ihre Stimme erhoben. Aber gebrüllt hat sie nicht.“ Nein, verpflichtet sei sie der mit ihr heute befreundeten Angeklagten nicht: „Ich bin nur der Wahrheit verpflichtet.“

Andere Zeugin beklagte brachiale Methoden

Als Zeugen drei und vier werden eine Mutter und ein Vater gehört, die zeitlich erst lange nach dem Vorfall etwas davon mitbekommen haben, aber in Opposition zum Krisenmanagement des Kindergartens stehen. Zeugin 3 war in der Zeit der Eingewöhnung ihres Kindes häufiger mit in den Kindergarten gekommen und hatte dabei mehrfach Verhaltensweisen von Claudia P. beobachtet, die sie als fragwürdig und brachial empfand. So habe ein Kind, das die Erzieherin getreten habe, selbst einen Tritt von der Frau empfangen, ein anderes sei gegen die Schulter geschlagen worden.

Die Zeugin sprach darüber mit der Kita-Chefin. Die bat sie, die Beobachtungen niederzuschreiben und, als das geschehen war, um den ergänzenden Satz, dass sie als Leiterin und die Kolleginnen keine Schuld treffe. Die Dinge kochten hoch: Während bei den Eltern der Ärger über die Einrichtungsleitung via Whatsapp die Runde machten, informierte die Chefin den Kita-Träger und das Landesjugendamt. Bis zur Klärung der Vorwürfe wurde die Erzieherin freigestellt, wird vom Träger seither an anderer Stelle beschäftigt, hat nichts mehr mit Kindern zu tun.

Gericht hört sieben Zeugen an

Sehr viel Erhellendes bringen die weiteren Zeugen nicht mehr: Zeugin Nummer 5, die Chefin, gibt Auskunft, dass sie habe tätig werden müssen, sich aber nicht vorstellen könne, dass die Vorwürfe zuträfen, die Zeuginnen 6 und 7 sind Mütter, die an ihren vermeintlich misshandelten Kindern nichts bemerkt hatten. Auf die Zeuginnen acht bis zehn – zwei Mütter, eine Erzieherin – verzichten Gericht, Staatsanwältin und Verteidiger einvernehmlich.

Die Eltern vertrauen Ihnen ihre Kleinsten an.
Richterin Britta Epbinder

Mit dem Freispruch folgt Jugendschutzrichterin Britta Epbinder den Plädoyers von Staatsanwältin und Verteidiger. Sie zweifele nicht daran, dass Zeugin Manuela S. subjektiv die Wahrheit gesagt habe und dass die Tür mehrfach auf- und zugegangen sei. Doch nicht erwiesen sei, dass Kinder getroffen wurden. Verletzungen seien nicht dokumentiert und vor dem fraglichen Vorfall habe es keine Beschwerden gegeben.

Gleichwohl appelliert Richterin Epbinder, Erzieherinnen und Erzieher sollten sich bei aller Belastung stets ihrer Verantwortung bewusst sein. „Die Eltern vertrauen Ihnen ihre Kleinsten an.“ Claudia P., Mutter eines erwachsenen Sohnes und Großmutter, nickt bei diesen Worten. Die ganze Zeit hat sie den Prozess ruhig verfolgt. Nun scheint sie den Tränen nahe. Natürlich möchte sie gerne wieder mit Kindern arbeiten, hat sie auf eine Frage der Richterin geantwortet.