GrundsteuerreformRösraths Kämmerer hat Zweifel an niedrigerem Hebesatz

Lesezeit 2 Minuten
Der im Auftrag des NRW-Finanzministeriums errechnete niedrigere Grundsteuer-Hebesatz für Rösrath stößt auf Zweifel im Rathaus.

Der im Auftrag des NRW-Finanzministeriums errechnete niedrigere Grundsteuer-Hebesatz für Rösrath stößt auf Zweifel im Rathaus.

Die vom Land NRW für Rösrath errechnete niedrigere Grundsteuer-Hebesatz stößt auf Zweifel bei Rösraths Kämmerer Christian Welsch.

Starke Zweifel daran, dass die Stadt Rösrath die von Bund und Ländern gewünschte Aufkommensneutralität bei der anstehenden Grundsteuerreform erreichen kann, äußert Stadtkämmerer Christian Welsch. „Nach aktueller Haushaltslage sind wir hierzu nicht im Stande“, erklärt er. Nach Berechnungen der Finanzverwaltung im Auftrag des NRW-Finanzministeriums müsste Rösrath angesichts zu erwartender Mehreinnahmen durch die Grundsteuerreform den bisherigen Hebesatz von 690 Punkten auf 593 Punkte senken, um die Aufkommensneutralität zu erreichen, wie berichtet.

Dafür sieht Welsch aber keinen ausreichenden Spielraum: „Welche Kommune kann es sich aktuell oder zukünftig noch leisten, die Erträge nicht nach oben anzupassen?“, fragt er. „Die finanzielle Ausstattung der Kommunen durch das Land und den Bund ist eine Katastrophe“, stellt er fest.

Die vom NRW-Finanzministerium gewünschte Aufkommensneutralität bei der Grundsteuerreform ist nach Aussagen von Rösraths Kämmerer Christian Welsch „nicht bindend“.

Die vom NRW-Finanzministerium gewünschte Aufkommensneutralität bei der Grundsteuerreform ist nach Aussagen von Rösraths Kämmerer Christian Welsch "nicht bindend".

Vor diesem Hintergrund betont Welsch, dass die von der Finanzverwaltung errechnete Hebesatz-Senkung „nicht bindend“ ist. Er weist auf die Eigenständigkeit der Kommunen in dieser Frage hin. Auch die im Rahmen der Grundsteuerreform anvisierte Möglichkeit, unterschiedliche Hebesätze für Wohnhäuser und Gewerbe-Immobilien festzulegen, müsse Rösrath nicht umsetzen. Nach einem dem Landtag vorliegenden Gesetzentwurf sei dies eine „Option“ für die Kommunen. Welsch äußert zunächst nicht, ob er diese Option nutzen will.

Als „Fazit“ stellt der Stadtkämmerer fest, dass Rösrath „zunächst die finalen Zahlen der Grundsteuerreform sowie die Entscheidung über den Gesetzentwurf abwarten“ müsse. „Erst im Anschluss haben wir sowohl die Fakten als auch die Zahlen, die Rösrath betreffen.“

Auf den Haushalt 2024, den der Stadtrat am heutigen Montag beschließen soll, wirkt sich die Grundsteuerreform noch nicht aus. Beim Haushalt 2025, zu dem im Herbst, also in wenigen Monaten, ein Entwurf vorgelegt werden soll, müsse der Grundsteuer-Hebesatz aber diskutiert werden, so Welsch.

Nachtmodus
Rundschau abonnieren