Viel zu viel getankt hatte ein 37-jähriger Kfz-Mechaniker in Rösrath und war nach einem Unfall geflüchtet. Jetzt stand er vor Gericht.
ProzessKfz-Mechaniker ohne Führerschein baut mit 1,5 Promille Unfall in Rösrath
Einen 37-jährigen Kraftfahrzeugmechaniker hat das Bergisch Gladbacher Amtsgericht wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahrens ohne Führerschein und Unfallflucht zu 18 Monaten Haft verurteilt. Anders als von der Staatsanwaltschaft beantragt, setzte das Gericht die Freiheitsstrafe aber zur Bewährung aus.
„Das ist die berühmte zweite und letzte Chance“, sagte Richterin Simona Sünnemann in Richtung des Angeklagten. „Wenn Sie sich noch einmal bei mir oder einem Kollegen blicken lassen, geht es ganz schnell mit dem Bewährungswiderruf.“
Unfallflucht in Rösrather Gewerbegebiet
Der aus Westfalen stammende Friedrich G. (Name geändert) hatte eingeräumt, am 4. Dezember 2022 auf dem Nußbaumweg in Rösrath, einem Gewerbegebiet in unmittelbarer Nähe zur A3, ohne Führerschein Auto gefahren zu sein und dabei nachts um 1.54 Uhr ein anderes Auto beschädigt zu haben.
Er setzte die Fahrt fort, konnte aber von der Polizei gestellt werden. Der Fremdschaden wurde auf tausend Euro beziffert, eine Blutprobe ergab 1,54 Promille. Der ohne Verteidiger zu seinem Prozess erschienenen Mechaniker räumte ein: „Ja, aber es war keine öffentliche Straße, sondern ein Privatweg. Den Schaden hätte ich ja bezahlt. Aber so ein hoher Schaden für eine Stoßstange?“
18 Eintragungen im Vorstrafenregister
Dass die Ansicht, er hätte fahren dürfen, irrig sei, machte ihm die Richterin sofort klar: „Laut Polizei ist das ein öffentlicher Parkplatz.“ Gar nicht so gut kam das Vorstrafenregister des im Blaumann zur Verhandlung erschienenen Angeklagten an: 18 Eintragungen, ganz überwiegend wegen Verkehrsdelikten.
Seine Einkommensverhältnisse wirkten sehr überschaubar dar. Etwa 1300 Euro, von denen aber noch der Unterhalt für „zurzeit noch drei Kinder“ abgehe. Ob das eine bald erwachsen sei? Nein, das nicht, aber „die Vaterschaft wird gerade überprüft.“ Nachfrage der Richterin: „Leben die Kinder bei der Mutter?“ – „Nein, bei meinen Eltern.“ – „Wie alt sind die? Ich meine die Kinder, nicht die Eltern?“ – Alle drei sind noch jünger als 14 Jahre.
Die zahlreichen Vorstrafen brachten den Vertreter der Staatsanwaltschaft dazu, trotz der augenscheinlich sehr schwierigen Lebensverhältnisse 18 Monat Haft ohne Bewährung zu fordern, außerdem eine dreijährige Führerschein-Sperre. In seinem letzten Wort fragte der Angeklagte lakonisch: „Ich weiß nicht, ob man diese Haftstrafe machen muss. Kann man das nicht auf Bewährung machen?“ Die Richterin konnte. Sie riet dem Angeklagten aber dringend, sein Leben endlich wieder in den Griff zu bekommen.