Rechtsstreit um BetreuungskostenOverath muss 15 Tagesmüttern Geld nachzahlen
- Der Stadt Overath stehen hohe Nachzahlungen an Tagesmütter ins Haus, weil diese mit ihrer Klage gegen zu niedrige Honorare erfolgreich waren.
- Es handelt sich um mehrere Hundertausend Euro.
- Damit ist der Streit mit den Tagesmüttern aber nicht beigelegt, denn die Stadt und die Betreuerinnen sind auch über die Höhe der künftigen Bezahlung uneins.
Overath – Die Nachzahlungen, die die Stadt Overath nach den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte an ihre Tagesmütter zahlen muss, sind nicht „knapp sechsstellig“, also unter 100 000 Euro, wie dies die Stadtverwaltung zunächst angegeben hat, sondern sie liegen weit höher. Allein die 15 Tagespflegepersonen, die den alten Bescheiden der Stadt aus dem Jahre 2015 widersprochen haben, erhalten nach einer Aufstellung, die dieser Zeitung vorliegt, zusammen knapp 300.000 Euro Nachzahlung.
Zehn Tagesmütter hatten die Stadt wegen der niedrigen Honorarsätze verklagt. Das Verwaltungsgericht Köln hatte diese Sätze für nicht rechtens erklärt und das Oberverwaltungsgericht Münster hatte das Urteil bestätigt. Nach fünf Jahren wurde das Urteil Anfang September rechtskräftig.
Womöglich steigt der Nachzahlungsbetrag auf fast über 600.000 Euro
Die Stadt will aber nicht nur die 15 mit ihrer Klage erfolgreichen Tagesmütter nachhonorieren, sondern alle 40. Damit könnte der am Ende fällig werdende Betrag mehr als doppelt so hoch werden wie die auf den Cent genau 297.709,63 Euro, die die Stadt für die 15 genannten Personen veranschlagt hat.
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Trotz der hohen Nachzahlungen, für die die Stadt bereits Rückstellungen gebildet hat, ist weiterhin Krach ums Geld mit den Tagesmüttern programmiert. Denn die „Interessengemeinschaft Overather Kindertagespflegepersonen“ unter dem Vorsitz von Susanne Schemuth ist nach deren Worten zwar mit dem Vorschlag des Jugendamtes in Sachen Nachzahlung einverstanden.
Diesen legt die Stadt am Mittwoch dem alten Stadtrat zur Verabschiedung vor. Sauer sind die Tagesmütter aber über den Vorschlag der Stadt für die künftige Verfahrensweise. Über diese soll erst der neue Rat entscheiden.
Die Anwältin der Tagesmütter, Mirjam Taprogge, schreibt an Jugendamtsleiter Herbert Rijntjes: „Kein Einverständnis besteht mit dem Vorhaben, die unterschiedlichen Qualifikationen, die über die Grundvoraussetzungen des Gesetzgebers zum Anspruch auf Erteilung einer Pflegeerlaubnis hinausgehen, außer Betracht zu lassen und die bereits verabschiedete Satzung mit Wirksamkeit zum 01.08.2020 rückwirkend zu revidieren.“
Für besser Qualifizierte Frauen fordert deren Anwältin mehr Geld
Soll heißen: Die Tagesmütter, die viel Zeit in Zusatzkurse gesteckt haben, sollen auch künftig besser bezahlt werden als andere. Das entspreche auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes. Die Frechener Rechtsexpertin Taprogge an Rijntjes: „Offenbar wollen Sie hier wieder einmal bewusst die Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung ignorieren und damit erneut – vermeidbare – Gerichtsverfahren provozieren. Vor dem Hintergrund der bereits mit der ersten Niederlage vor dem OVG NRW verbundenen Kosten zulasten der Stadtkasse und Belastung des Haushalts der Stadt Overath kann eine solche Vorgehensweise als skandalös bezeichnet werden.“
Die Nachzahlungen für die Overather Tagesmütter sind eines von drei Themen der öffentlichen Ratssitzung. Sie beginnt am Mittwoch, 7. Oktober, um 17 Uhr in der Aula des Schulzentrums Cyriax.