AboAbonnieren

„Rappenhohn II“Münsteraner Richter kippen Overather Bebauungsplan

Lesezeit 2 Minuten
Neuer Inhalt

Das Bebauungsgebiet Rappenhohn.

Overath/ Münster – Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den lange umstrittenen Overather Bebauungsplan „Im Hagen“, bekannt auch als „Rappenhohn II“, gekippt. Der jetzt per Urteil für unwirksam erklärte Plan hätte ein kleines Wohngebiet mit sechs Baugrundstücken am Ostrand von Rappenhohn ermöglicht, was eine Bürgerinitiative, der auch die Klägerin angehörte, als „unzulässige Gefälligkeitsplanung“ für den Grundeigentümer betrachteten.

Der Eigentümer sei nämlich, so die Gegner, durch das Versprechen der Gefälligkeitsplanung dazu gebracht worden, seine landwirtschaftlichen Flächen im Westen von Rappenhohn an die Stadt zu verkaufen (wir berichteten). Diese Flächen oberhalb des Friedhofs hat die Stadt mittlerweile als Bauland erschlossen und vermarktet.

Stadt soll sich für unzulässiges Verfahren entschieden haben

Ob das vom damaligen Bürgermeister im Interview mit dieser Zeitung als üblich verteidigte, später von der Stadt vor dem Oberverwaltungsgericht aber bestrittene Kopplungsgeschäft von Rappenhohn -West und -Ost zulässig gewesen wäre oder nicht, ließ der 7. OVG-Senat in seinem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil offen. Die Richterin und die Richter nannten aber eine Reihe anderer Gründe, die zur Unzulässigkeit des Overather Bebauungsplans führten. So habe sich die Stadt im Mai 2019 für ein beschleunigtes Verfahren entschieden. Dieses Verfahren sei aber unzulässig gewesen, da eben nicht nur Wohnbebauung zugelassen worden sei, sondern beispielsweise auch ein Beherbergungsbetrieb. Auch handele es sich bei dem Plan nicht um eine „Maßnahme der Innenentwicklung“, da die Fläche vorher eine unversiegelte und landwirtschaftlich genutzte Mähwiese gewesen sei.

Und schließlich sei der Bebauungsplan der Stadt auch deshalb fehlerhaft, weil er zu unbestimmt gewesen sei. So habe sich der Plan in den Höhenfestlegungen auf eine Straße bezogen, die noch gar nicht gebaut gewesen sei. Unterm Strich führe das zur „Gesamtunwirksamkeit des angegriffenen Bebauungsplans“, schrieben die Richter den Stadtvätern ins Stammbuch.

Das könnte Sie auch interessieren:

Den angegriffenen Bebauungsplan hatte noch der alte Stadtrat am 9. September 2020, vier Tage vor der Kommunalwahl, mit Mehrheit beschlossen. Eine erste Änderung beschloss der neue Rat im Juni 2021 ebenfalls mit Mehrheit.

Az: OVG Münster 7 D 260/20.NE