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„Ich habe mich im Wald geirrt“Rentner soll Overather Waldbesitzerin Holz gestohlen haben

Lesezeit 3 Minuten
In einem Waldgebiet lagert ein Holzstapel.

Begehrter Brennstoff: Ein 68-jähriger Rentner aus Overath stand wegen Holz-Diebstahls vor Gericht

Rund drei Kubikmeter Holz hat ein Overather mit kleiner Rente aus einem Wald mitgehen lassen. Jetzt stand er wegen Diebstahls vor Gericht.

Obwohl gerade mal 20 Kilometer Luftlinie vom Kölner Dom entfernt, ticken in den Tiefen der bergischen Wälder die Uhren etwas anders als in der rheinischen Metropole. Auch in Sachen Kriminalität: In Köln werden heute Handys und Portemonnaies geklaut, in Overath vor hundert Jahren Kartoffeln und heute: Brennstoff.

Auf halbem Wege zwischen Rhein und Agger, am Bensberger Amtsgericht, musste sich jetzt ein 68-jähriger Overather verantworten. Die Kölner Anklagebehörde warf ihm vor, etwa drei Kubikmetern Brennholz aus einem Wald gestohlen zu haben.

Ich habe mich im Wald geirrt.
Der Overather Rentner vor Gericht

Dass er das Holz mitgenommen habe, gab Andreas P. (Namen geändert) freimütig zu. Aber er habe sich bloß im Wald geirrt. Der frühere Lkw-Fahrer mit 1005 Euro Rente hatte seinen 17 Jahre älteren Kumpel und Kleinwald-Besitzer Fritz K. vorher nämlich gefragt, ob der nicht ein bisschen Holz aus seiner Parzelle in Steinenbrück erübrigen könne. K. konnte, wie er als Zeuge aussagte. Andreas P. könne mitnehmen, was auf seinem 980-Quadratmeter-Areal herumliege.

„Ich habe ihm mein Waldstück gezeigt“, sagte Fritz K. „Und sind Sie danach noch mal gucken gegangen?“, fragte die Richterin nach. Der 85-Jährige: „Was soll ich denn da? Ich kann doch nicht jeden Tag nach dem Wald laufen.“ Er bestätigte auch die Angabe des Angeklagten, dass die Grenzsteine zwischen beiden Parzellen kaum zu sehen seien.

Zeugin soll auf fremdes Eigentum hingewiesen haben

Am 3. Mai 2022 holte sich Rentner P. das Holz – und das, obwohl ihn eine Freundin der wahren Eigentümerin Kathrin E. (61) darauf hinwies, dass das Holz nicht ihm, sondern jemand anderem gehöre. Er habe das nicht ernst genommen, sagte Andreas P. vor Gericht. Sein Kumpel habe ihm doch erlaubt, seinen Wald „aufzuräumen“.

Kathrin E. sagte in der Verhandlung, ihre am Prozesstag entschuldigte Freundin habe sie auf die Sache hingewiesen, und sie habe Anzeige erstattet. P. entschuldigte sich bei E., doch da war das Verfahren bereits in der Welt, aus der es der Angeklagte gegen 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung hätte herausbekommen können.

Ich weiß beim besten Willen nicht, woher ich 1000 Euro nehmen soll.
Der angeklagte Overather Rentner vor Gericht

„Ich weiß beim besten Willen nicht, woher ich 1000 Euro nehmen soll“, sagte der Rentner lakonisch. Die Richterin fragte nach: Wie es denn wäre, wenn er in einer Art Täter-Opfer-Ausgleich den Schaden ersetzen würde?

Kathrin K. gab an, den Wert des Holzes mit etwa 3000 Euro recherchiert zu haben, was ihr allerdings selbst ein bisschen viel vorkomme. Richterin und Staatsanwalt brachten unter Berücksichtigung der begrenzten finanziellen Leistungsfähigkeit des Angeklagten 500 Euro ins Spiel.

Auch die Ehefrau stimmt zu

Der fragte zurück: „Ich habe ja kein Bargeld genommen, sondern Holz. Kann ich nicht das Holz zurückgeben?“ Das werde er wohl alle Male preiswerter bekommen.

Das Gericht ging noch ein Stück nach unten: 300 Euro, „dann ist die Sache auch aus der Welt.“ Der Angeklagte blickte kurz fragend zur Ehefrau im Zuschauerraum und erklärte dann sein Einverständnis: „Der Chef hat auch genickt.“ Mit diesem sanften Prozessende behält der 68-Jährige auch in Zukunft seine weiße Weste.