Odenthal-VoiswinkelLieferdienst für Lebensmittel verstößt gegen Lärmschutzgesetz
Odenthal – Wenn der Brotmann dreimal klingelt..., dann hat er möglicherweise ein Problem. Jedenfalls wenn er mit seinem Lieferwagen durch Voiswinkel fährt und die Schelle zu laut ist. Denn was der schnöde Laie für Lärm hält, ist im behördlichen Leben ein Verstoß gegen das Landesimmissionsschutzgesetz. Das ist ein staubtrockenes Regelwerk und kennt weder Ausnahmen für Käse noch für Eifeler Schwarzbrot oder gar für Hausmacherwurst.
Die bringt immer freitags gegen Mittag der Eifeler Frischdienst auf seiner Tour durchs Bergische. Dabei fährt er auch Voiswinkel an, denn dort sitzt man lebensmitteltechnisch seit langem auf dem Trockenen. Ein Supermarkt fehlt. Besonders ältere Bewohner schätzen daher die Lieferungen bis an die Haustür. Was 20 Jahre lang gut ging, so Stammkundin Leonore Adams, wurde kürzlich zum Problem.
Beschwerde gegen Transporter beim Ordnungsamt
Denn die Schelle des kleinen Transporters, mit Absicht unüberhörbar, eher forte denn pianissimo, klingt offenbar nicht jedem Anwohner wie Musik in den Ohren. Wohl eher wie schrille Dissonanz. Die Misstöne schlugen sich jüngst in einer Beschwerde beim Ordnungsamt nieder, das dem Lieferanten mit Blick auf die Vorschriften daraufhin das lautstarke Klingeln untersagte. Der muss nun stattdessen kleinlaut an der Haustür schellen.
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Was zwar leiser ist, die Routen aber in die Länge zieht. „Die Zeiten planen wir ein“, sagt Pia Ochs vom Eifeler Frischdienst, der zwischen dienstags und samstags 13 verschiedene Touren von der Saar bis zum Main und Rhein abfährt. Mal mit, mal ohne laute Klingel. Und Leonore Adams ist beruhigt, dass der Service bleibt und es nicht dauerhaft still wird um den Bringdienst in Voiswinkel.