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Marihuana, Ecstasy, Kokain19-Jähriger wegen Drogenhandels in Leichlingen verurteilt

Lesezeit 4 Minuten
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Symbolbild

Leichlingen – Der Angeklagte sitzt auf der Bank vor dem Gerichtssaal und sagt nicht viel. Er trägt Jeans und ein rot-weiß kariertes Hemd, die Haare sind ordentlich gescheitelt. Vor ihm stehen seine Mutter und sein Bruder, wohl zu nervös um sich wie er zu setzen, und er schaut zu ihnen hoch, als er auf den Beginn seinen Prozesses wartet. Später, neben seinem Verteidiger, wirkt er nicht mehr so entspannt. Rote Flecken zeichnen sich auf seinen Wangen ab, als der Richter wissen will, wann er das letzte Mal Drogen genommen hat.

Der inzwischen 19-jährige Leichlinger wird verurteilt, das ist eigentlich von Anfang an klar. Zu einem Jahr auf Bewährung für den Handel mit einer nicht geringen Menge Drogen in Tateinheit mit Waffenbesitz. Im November vergangenen Jahres waren in der Wohnung des Angeklagten, die er sich mit Mutter und Bruder teilt, mehr als ein Kilo Marihuana gefunden worden.

Vorstrafe wegen gleichem Delikt

Außerdem mehr als 80 Ecstasy-Tabletten, 18 Cannabissamen und 0,1 Gramm Kokain. Und ein goldener Schlagring – ein per se verbotener Gegenstand in Deutschland. „Mein Mandant weiß, dass er Mist gemacht hat, und dass er jetzt dazu stehen muss”, drückt der Verteidiger aus, was dem Angeklagten auf der Stirn geschrieben zu stehen scheint.

Es ist nicht das erste Mal, dass Richter Heymann diesen Gesichtsausdruck sieht: im März letzten Jahres, also etwa ein halbes Jahr bevor die Beamten dieses Mal an seiner Tür klingelten, stand der Angeklagte schon einmal vor Gericht. Vor dem gleichen Richter, für die gleiche Straftat. Damals noch minderjährig, leistete er 40 Sozialstunden ab und ging zu Beratungsgesprächen. „Damals dachten wir noch es sei eine kurze Phase”, so Heymann. Das war wohl nicht der Fall.

300 Euro Gewinn pro Monat

Der Angeklagte sitzt vor dem Gericht, weil bei einem anderen Leichlinger Drogen gefunden wurden. In seinem vollumfänglichen Geständnis hatte der auch den Namen seines Dealers angegeben: den des Angeklagten. Dass dieser jetzt bestreitet, dem als Zeugen geladenen anderen Leichlinger je Drogen verkauft zu haben verwirrt das Gericht zwar, Richter Heymann beurteilt es aber letztendlich als unwichtig. Interessierter ist er am Konsum des 19-Jährigen. Marihuana rauche er, das letzte Mal vor etwa einem Monat, gibt dieser an.

Drei Gramm pro Tag, an Wochenenden auch mehr. Ja, und auch Kokain nehme er, aber nur gelegentlich, gibt er nach kurzer Rücksprache mit seinem Verteidiger zu. Tabletten? Nein, die nehme er nicht. Die verkaufe er nur. Der Drogenhandel sei hauptsächlich zur Finanzierung seines Eigenbedarfs. 10 Euro pro Gramm, 6 pro Pille. Am Ende des Monars 300 Euro Gewinn, zusätzlich zum Ausbildungsgehalt.

Chance, Ausbildung zu beenden

Seine Ausbildung zum Chemikant, das ist es wohl, was dem Angeklagten am Ende zu einer auf Bewährung ausgesetzten Haftstrafe verhilft. Richter Heymann ist erstaunt, fragt mehrfach nach: Die Ausbildung läuft gut? Trotz Drogenkonsums? „Und werden Sie auch übernommen?” Ja, eine Garantie sei ausgesprochen, versichert der 19-Jährige.

„Ich hoffe auf eine Chance”, sagt er schon am Anfang der Verhandlung und wiederholt es noch einmal am Ende. Mutter und Bruder sitzen derweil in der ersten Reihe im Zuschauerraum, die Hand des Sohnes auf der Schulter der Mutter. Trotzdem, übermäßig besorgt wirken beide nicht.

Ein Jahr auf Bewährung und eine Geldbuße

Am Ende folgt das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft größtenteils: Ein Jahr auf Bewährung für Drogenhandel und Waffenbesitz - auch wenn der Angeklagte erklärte, der Schlagring gehöre einem Freund, er wisse nicht genau welchem. Die Haftstrafe setzt Richter Heymann auf zweijährige Bewährung aus. Ohne größere Bedenken, wie er erklärt, denn der Angeklagte mache so wie er da sitzt „einen ganz vernünftigen Eindruck.”

Für diese Zeit wird dem Leichlinger ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt, der mit regelmäßigen Drogenscreenings sicherstellen soll, dass der Angeklagte nichts mehr konsumiert. Denn, so Richter Heymann: „Kein Konsum, kein Verkauf”. Außerdem seien 24 Monatsraten á 50 Euro, also 1200 Euro insgesamt, an die Suchthilfe zu zahlen. „Diesmal hoffe ich, dass es klappt”, sagt Richter Heymann. Wenige Minuten nach dem Urteil sind die roten Flecken von den Wangen 19-Jährigen verschwunden und er geht grinsend durch die Opladener Fußgängerzone.