Antrag des ADFC abgelehntGehweg neben L 58 im Wiehbachtal wird nicht zum Radweg
Burscheid – Im Dezember hatte der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) in einem Bürgerantrag für den Burscheider Rat angeregt, den Gehweg an der Landesstraße 58 im Wiehbachtal auch für Radfahrer freizugeben. In beiden Richtungen, so die Idee des ADFC, sollten Radfahrer das Stück fahren können, mit einem Verkehrshinweis „Radfahrer frei“. Gemeint war ein gut ein Kilometer langer Abschnitt auf dem Gehweg ab der Einmündung Dürscheider Straße, der durch einen Grünstreifen von der Straße abgetrennt wird.
Die Situation für Radfahrer, die auf der Fahrbahn der Landstraße fahren müssen ist dort nach Einschätzung des ADFC gefährlich. „Die schmale, kurvige, unübersichtliche und unbeleuchtete Straßenfahrbahn weist keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf und ist eine beliebte Raserstrecke für Pkw und Motorradfahrer“, erklärt die ADFC-Ansprechpartnerin für Burscheid, Sabine Krämer-Kox.
„Radverkehr frei“ ist außerhalb geschlossener Ortschaften untersagt
Nun gab es eine Rückmeldung der Straßenverkehrsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises. Eine Regelung „Radverkehr frei“ sei außerhalb der geschlossenen Ortschaft untersagt. „Eine Anordnung kommt somit wohl leider nicht in Betracht, eine Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde Leverkusen für den Abschnitt der L 58 im Leverkusener Stadtgebiet erübrigt sich.“
Außerdem hatte der ADFC einen Bürgerantrag zum Ausbau eines straßenbegleitenden Gehwegs zu einem Geh- und Radweg im Bereich der L 58 zwischen Dürscheid und Lützenkirchen angeregt. Zudem wurde der Ausbau eines fahrbahnbegleitenden Gehwegs zu einem zwei-Richtungs-Geh und Radweg an der L 58 zwischen Bürgermeister-Schmidt-Straße und der Zuwegung der Bismarckstraße bis Bornheim angeregt sowie die Anlage eines fahrbahnbegleitenden Geh- und Radwegs im weiteren Verlauf bis Sieferhof.
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Daraufhin antwortete der Landesbetrieb Straßen NRW nun: „Wunschgemäß wurden beide Aus-/und Neubaumaßnahmen in das Landesprogramm Radwegebau an bestehenden Landstraßen aufgenommen.“ Die Behörde schränkt allerdings ein, dass sich anhand der Gesamtprioritätswerte keine vorrangige Dringlichkeit ergebe.