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Justiz eingeschaltet35 Fundkatzen verursachen nach Tod ihrer Besitzerin Ärger im Tierheim Kürten

Lesezeit 3 Minuten
Das Foto zeigt eine Katze mit dunklem Fell und gelben Augen im Tierheim Kürten.

Viele Katzen sind auf einmal im Kürtener Tierheim angekommen.

35 Katzen in einer Wohnung könnten auf einen Fall von krankhafter Tierhortung hindeuten. Zwischen Tierheim und Kommunen geht es jetzt um Kostenfragen.

Mittlerweile sind die Katzen ein Fall für die Juristen. In der Gemeinde Kürten wird zwischen Verwaltung und Tierschutzverein Rhein-Berg als Träger des Tierheims heftig gestritten: Wer übernimmt die Kosten der Unterbringung von 35 Hauskatzen, die nach dem Tod der Wohnungsinhaberin aus einer Wohnung im Ortsteil Biesfeld ins Katzenhaus des Tierheims Kürten gekommen sind?

35 Katzen in einer Wohnung – Das könnte auch auf einen Fall von krankhafter Tierhortung hindeuten, wie es ihn häufiger gibt. Eigentlich sollte die Kostenfrage durch die laufenden Verträge zwischen Tierheim und Kommunen abgedeckt sein. Die Biesfelder Katzen fallen da offenbar in eine Grauzone. Eine Klärung bedarf tiefgehender juristischer Kenntnisse. Der Ausgang könnte für das Tierheim schwerwiegende finanzielle Folgen haben.

Die Verwaltung, so Kürtens Bürgermeister Willi Heider (parteilos), brauche für die Katzenschwemme nicht extra zu zahlen, die Kosten seien vom regulär für Fundkatzen zu zahlenden Betrag abgedeckt. Das Tierheim ist laut Bürgermeister allerdings der Ansicht, dass es sich um eine besondere Situation handele und Gefahr für die öffentliche Ordnung bestanden habe.

Tierheim Kürten in finanzieller Not

In diesem Fall greift ein anderer Passus des Tierheim-Vertrags. „Wir müssten 15 Euro pro Tag und Katze zahlen“, unterrichtete kürzlich Heider den Gemeinderat, aus der SPD war eine Nachfrage zu dem Tierheim-Fall gekommen. Intern sei das Ganze von der Rechtsabteilung geprüft worden. Ergebnis: Aus Sicht der Verwaltung handele es sich in der Tat um normale Fundkatzen, also fielen für die Gemeinde keine zusätzliche Ausgabe an.

Bei 35 Katzen und 15 Euro am Tag wäre andernfalls schnell eine beträchtliche Summe zusammengekommen. Die Ausgaben für die Unterbringung der Katzen, für ihr Futter und vieles mehr müssten vom Tierheim-Träger Tierschutzverein Rhein-Berg in Gänze übernommen werden. Das Kürtener Tierheim ist seit vielen Jahren in finanzieller Bedrängnis.

Katzenproblem kommt fürs Kürtener Tierheim zur Unzeit

Die Biesfelder Katzenkrise kommt für sie zur Unzeit. Das Gebäude in Weier ist noch nicht alt (Einweihung war im November 2006), aber bereits sanierungsbedürftig. Unter anderem steht der Hundezwinger vor einer Erneuerung, manches andere mehr steht auf der Aufgabenliste.

In der Einliegerwohnung, zuletzt genutzt von der damaligen Tierheimleitung, hat sich Feuchtigkeit gebildet, der Schwamm sitzt in den Steinen. Mitgliedsbeiträge und Spenden sind die Haupteinnahmequelle des Tierheims, neben dem ehrenamtlichen Einsatz der vielen Helfer. Nach langem Ringen mit den Kommunen war es dem Tierschutzverein vor einiger Zeit gelungen, einen neuen Vertag in Sachen Fundtiere abzuschließen, mit einer für sie halbwegs auskömmlichen Gesamtsumme. Im Biesfelder Fall kamen gleich 35 Katzen auf einen Schlag ins Tierheim.

Es gebe nach dem Tod der Frau keinen Erben, die die Katzen übernehmen könne, die Frau sei kinderlos verstorben. Heider berichtet auch von einem Ziehsohn, den es gebe. Aber auch hier könne niemand für die Folgekosten haftbar gemacht werden, bedauerte er. Die Katzen seien alle im Haus gewesen, es sei keine Gefahr von den Tieren ausgegangen, das habe die Verwaltung ausdrücklich geprüft.

Katzen waren nicht kastriert

Weil es das Tierheim anders sehe, sei der Vorgang ausführlich juristisch bewertet worden. Neben den Ausgaben für Unterbringung und Futter hat das Tierheim auch die anfallenden medizinischen Kosten für die Katzen zu tragen. Wie der Bürgermeister andeutet, seien die Katzen nicht kastriert gewesen. Ein Verstoß gegen die in der Gemeinde geltende Kastrationspflicht für Katzen oder eine Möglichkeit des Tierheims, Kosten geltend zu machen? Auch dies sei nicht so, berichtet der Kürtener Bürgermeister. Es handele sich ausschließlich um Hauskatzen. Die Kastrationspflicht gelte aber für freilaufende Katzen.

Also sei die Kommune auch in diesem Fall nicht zum Handeln gezwungen. Alle aus der Übernahme der Katzen folgenden Verpflichtungen lägen beim Träger, dem Tierschutzverein Rhein-Berg. Das Tierheim selbst war am Dienstag für eine Stellungnahme nicht erreichbar.