Kommunal-AbgabengesetzLand hilft Anliegern bei Beiträgen für Straßensanierung
- Das Straßen- und Wegekonzept unterscheidet, ob Anlieger beitragspflichtig sind oder nicht
- Viele Anlieger der Hilgener Schulstraße schlossen sich vor zwei Jahren einer Petition gegen das Kommunal-Abgabengesetz an
Hilgen – Hoch schlugen in Hilgen vor zwei Jahren die Wogen, als im Stadtentwicklungsausschuss die Sanierung der Schulstraße diskutiert wurde.
Entwicklungs- und Handlungskonzept
Das Düsseldorfer Planungsbüro ASS , welches das Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept IEHK ausgearbeitet hat, stellte die Variante einer Einbahnstraßenlösung vor.
Die Schulstraße, an der die EMA-Grundschule liegt, ist mit täglich 2000 durchfahrenden Autos stark frequentiert. Seitlich wird geparkt und für die Schulkinder kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Der Stadtentwicklungsausschuss votierte im November 2018 gegen die von ASS vorgeschlagene Einbahnstraßenlösung, sprach sich aber für eine Sanierung mit Querungshilfen und verbreiterten Gehsteigen aus.
Sanierung auch aus Anliegerbeiträgen
Eine solche Sanierung, so die Anlieger damals, dürfte aber nicht aus ihren Anliegerbeiträgen finanziert werden. Die Stadtverwaltung erklärte damals, dass es sich um eine Haupterschließungsstraße handle. Dabei würden 50 Prozent der Kosten für die Fahrbahn und 70 Prozent der Kosten für die Gehwege und Parkbuchten auf die Anlieger umgelegt.
Protest in der Schulstraße
Die Anwohner wiederum verwiesen auf andere Länder – der bayerische Landtag hatte die Beiträge abgeschafft. Der Bund der Steuerzahler rief zu einer Volksinitiative auf mit dem Ziel, auch in für Nordrhein-Westfalen die Beiträge abzuschaffen. Bürger und Politiker aus Leichlingen und Burscheid schlossen sich dem an und gingen auf die Barrikaden. Inzwischen hat der Gesetzgeber das Kommunal-Abgabengesetz (KAG) mit einem neuen Paragrafen 8 a novelliert. Verbunden ist das mit einer Förderrichtlinie zu den Straßenausbaubeiträgen.
Wegekonzept ist Voraussetzung für Landesförderung
Das Land übernimmt demnach laut Verwaltung die Hälfte des umlagefähigen Aufwandes der kommunalen Straßenausbaubeiträge. Voraussetzung ist aber, dass seitens der Kommune ein Straßenwegekonzept erstellt wurde, das turnusmäßig alle zwei Jahre aktualisiert werden soll.
Nun votierte der Burscheider Hauptausschuss einstimmig für ein „Straßenwegekonzept gemäß Paragraf 8 a des Kommunalabgabengesetzes.“ Es gibt eine 43 Straßen und Plätze umfassende Liste für Burscheid und Hilgen, die sich auf einen fünfjährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bezieht und in der die Maßnahmen für die Straßenunterhaltung „voraussichtlich beitragsfrei“ sind. Darunter fällt das Umfeld des Burscheider Badehaus ebenso wie der Platz vor dem Pastor-Löh-Haus oder der Marktplatz.
19 Projekte weiterhin beitragspflichtig
Auf der Liste der 19 Projekte der beabsichtigten Straßenbauprojekte, die weiterhin beitragspflichtig sind, findet sich nun auch die Schulstraße in Hilgen. Die Umsetzung der Sanierung ist auf das Jahr 2021 terminiert.
Für die Anlieger der Schulstraße könnte das bedeuten, dass sie 35 Prozent statt der vor zwei Jahren noch 70 Prozent veranschlagten Eigentümerbeteiligung für den Ausbau von Gehwegen und Parkbuchten bezahlen müssten. Das Straßen - und Wegekonzept ermöglicht der Stadt Burscheid, beim Land Fördermittel zu beantragen.