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StellenausschreibungWie es jetzt mit Rhein-Bergs Kreisdirektor weitergeht

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Verwaltungsmitarbeiter der Kreisverwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises sitzen auf dem Podium der Kreistagssitzung am 7. Dezember 2023 im Kreishausdes Rheinisch-Bergischen Kreises am Rübezahlwald in Bergisch Gladbach.

Landrat Stephan Santelmann (2.v.l., CDU) und Kreisdirektor Dr. Erik Werdel (CDU, 2.v.r.) am Donnerstagabend in der Kreistagssitzung.

Ausgerechnet Landrat Stephan Santelmann (CDU), dessen zerrüttetes Verhältnis mit Kreisdirektor Dr. Erik Werdel bekannt ist, erläuterte das weitere Vorgehen.

Gegen 19.20 Uhr war die öffentliche Sitzung des Kreistages so gut wie vorbei, der Haushalt verabschiedet, die Politiker schienen sich alles gesagt zu haben, da ergriff Landrat Stephan Santelmann (CDU) noch einmal das Wort zum zurückgezogenen Antrag von CDU und Grünen, das Amt des Kreisdirektors abzuschaffen, und teilte im unschuldigsten Juristendeutsch mit, dass ja nun für den „Zeitraum ab Juni 2024 ein Kreisdirektor zu wählen“ sei.

Nach den gesetzlichen Vorschriften sei die Stelle auszuschreiben, so Santelmann. Der Landrat: „Lediglich bei der Wiederwahl des Stelleninhabers kann davon abgesehen werden. Ein solcher Antrag liegt hier nicht vor. Die zu ziehende Konsequenz ist, dass die Position des Kreisdirektors auszuschreiben ist. Dazu sind wir verpflichtet.“

Zur Einrichtung einer Findungskommission (für den Kreisdirektor, d.Red.) lade ich zu einer Sitzung des Ältestenrates nach den Ferien im Januar ein, damit wir das abstimmen können.
Stephan Santelmann, Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises

Zum weiteren Verfahren schlage er vor, dass die Verwaltung jetzt, an den gesetzlichen Vorgaben orientiert, die Ausschreibung vorbereite. Das Ende der Bewerbungsfrist werde voraussichtlich Mitte Februar liegen. „Zur Einrichtung einer Findungskommission lade ich zu einer Sitzung des Ältestenrates nach den Ferien im Januar ein, damit wir das abstimmen können.“

Rhein-Berg: Amtszeit des Kreisdirektors beginnt am 1. Juni

Die Kandidatenvorstellungen könnten dann in der zweiten Februarhälfte erfolgen, für die Märzsitzung des Kreistages werde die Kreisverwaltung dann eine Vorlage fertigen. Er bitte um Nachsicht für die Kurzinformation, denke aber, dass er dazu verpflichtet sei.

Die Amtszeit des Kreisdirektors beginne aber am 1. Juni und die Verwaltung müsse „selbstverständlich sicherstellen“, dass dann ein Nachfolger da sei – oder es eben eine Wiederwahl gebe. Nachfragen zu dieser Mitteilung gab es im Kreistag zunächst nicht.

Kreisdirektor könnte auch einfach zur Wiederwahl vorgeschlagen werden

Tatsächlich aber ist laut Gemeindeordnung NRW weder eine Ausschreibung der Kreisdirektorenstelle nötig noch eine Findungskommission, wenn der Kreistag auf Basis einer entsprechenden Verwaltungsvorlage den Amtsinhaber für eine weitere Amtszeit wählt.

In Reihen der CDU-Fraktion könnte man sich als „folgerichtige Konsequenz“ aus der Zurücknahme des Antrags vom Donnerstagabend vorstellen, Werdel vorzuschlagen. Grünen-Fraktionschefin Ursula Ehren sagte zur Frage, ob die Grünen Werdel gemeinsam mit der CDU aufstellen könnten: „Nein, wir wollen weiterhin den Umbau der Verwaltung, den wir für richtig halten.“ Und Werdel wählen? „Darüber muss erst noch gesprochen werden.“

(In einer früheren Version des Textes hieß es an dieser Stelle, dass die Grünen auch eine Wahl von Werdel ausschlössen. Dazu gibt es laut Grünen aber aufgrund ausstehender fraktionsinterner Gespräche aber noch keine Aussage.)

SPD, Freie Wähler und FDP hatten sich bereits beim Eklat um den CDU/Grünen-Antrag zur Abschaffung des Kreisdirektor-Postens hinter Amtsinhaber Dr. Erik Werdel gestellt.