Geringer FischbestandNaturschutz in Rhein-Berg hilft Jägern eher als Gejagten
Rhein-Berg – Fische in Naturschutzgebieten haben es schwerer zu überleben als ihre Artgenossen außerhalb. Ein Grund: Der Kormoran, der sich von Fisch ernährt, darf in Naturschutzgebieten nicht bejagt werden.
Und der hat sich in Rhein-Berg in den vergangenen Jahren stark vermehrt, macht nicht mehr nur als Zugvogel Station in Rhein-Berg, sondern hat sich hier auch niedergelassen.
Aktueller Bericht des Artenschutzbeauftragten liegt vor
Das geht aus dem aktuellen Bericht des Artenschutzbeauftragten des Rheinisch-Bergischen Kreises hervor. Gab es 2007 gerade mal zwei Brutpaare des Kormorans an der Vorsperre der Großen Dhünn-Talsperre, so wurden 2019 kreisweit 102 Brutpaare des Vogels gezählt.
„Was den Fischbestand angeht, ist die Sülz unser wichtigstes Gewässer“, so Diplom-Biologe Wilfried Knickmeier vom Artenschutz des Rheinisch-Bergischen Kreises. Anders als etwa Agger oder Dhünn ist die Sülz nicht über weite Strecken von Naturschutzgebieten gesäumt.
NRW-Umweltministerium hat eine Kormoran-Verordnung erlassen
Zum „Schutz der natürlich vorkommenden Fischfauna und der Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormoran“ hatte das NRW-Umweltministerium 2018 eine Kormoran-Verordnung erlassen.
Ihr zufolge dürfen Kormorane, die sich auf, über oder näher als 250 Meter an einem stehenden oder fließenden Gewässer aufhalten, von zur Jagd befugten Personen bejagt werden – allerdings ausschließlich außerhalb von Naturschutzgebieten, Natura-2000-Gebieten und Nationalparks.
Die Jagdzeit für Altvögel ist beschränkt
Getötete Kormorane müssen an die Untere Jagdbehörde gemeldet werden. Waren 2006 bis 2010 aufgrund eines älteren Kormoran-Erlasses in Rhein-Berg noch bis zu 50 Kormorane pro Jahr abgeschossen worden, so waren es nach Inkrafttreten der neuen Kormoran-Verordnung nicht mal mehr eine Hand voll an der Sülz, an der die Jagd wegen des dort nicht vorhandenen Naturschutzes erlaubt ist.
Die Jagdzeit für Altvögel ist zudem beschränkt auf die Zeit vom 16. August bis zum 1. März. Zwischen dem 2. März und dem 15. August dürfen lediglich junge Kormorane bejagt werden, die nicht am Brutgeschäft beteiligt sind.
Auch andere Vögel können verscheucht werden
Zwischen Mitte August und Anfang März dürfen neue Brutkolonien außerhalb von Naturschutzgebieten dadurch verhindert werden, dass Tiere, die sich an bestimmten Stellen niederlassen, verscheucht werden.
Die Reaktionen auf die neue Kormoran-Verordnung, die auch einen früheren Erlass zum speziellen Schutz von Äschen ablöste, sind laut Knickmeier unterschiedlich: Während die Maßnahmen den einen zu weit gingen, gehe die Kormoran-Verordnung anderen noch nicht weit genug. So kritisierten die einen, dass etwa durch die Verscheuchung von Kormoranen, die eine neue Kolonie begründen wollten, auch andere Vögel gestört würden.
Wanderfische sollen zu wenig Schutz haben
Auf der anderen Seite würden Kritiker monieren, dass auch die Kormoran-Verordnung gerade Wanderfischen zu wenig Schutz biete und das Wanderfischprogramm gefährde.
Der Kormoran, der 2010 in Deutschland „Vogel des Jahres“ war, ist in der Mitte 20. Jahrhundert in Mitteleuropa durch den Menschen stark dezimiert worden. Erst ab 1984 wurde er laut Knickmeier zunächst wieder vereinzelt im Rheinisch-Bergischen Kreis nachgewiesen.
Größte Kormoran-Kolonie im Kreisgebiet existiert an der Großen Dhünn-Talsperre
In den 90er Jahre wurden dann erstmals wieder größere durchziehende Trupps gesichtet, bevor Ende der 90er Jahre erste Kormorane nachgewiesen wurden, die sich wieder dauerhaft in Rhein-Berg niedergelassen hatten.
Die größte Kormoran-Kolonie im Kreisgebiet existiert an der Großen Dhünn-Talsperre, die laut Knickmeier ideale Jagdbedingungen für den Kormoran bietet. Wegen des ökologischen Gleichgewichts müssen in die Trinkwassertalsperre immer wieder große Fische neu eingesetzt werde.
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Fazit des Artenschutzes: Durch die neue Kormoran-Verordnung ist der Vogel in Rhein-Berg „voraussichtlich nicht wirklich gefährdet“.