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Geflügelpest in WipperfürthNur Tiere im Kürtener Osten müssen in den Stall

Lesezeit 4 Minuten

Ab in den Stall: Wegen eines Geflügelpest-Falls in Wipperfürth sind auch in Rhein-Berg alle Gänse, Hühner, Enten und andere Geflügelarten von einer Reihe Sicherheitsauflagen betroffen.

Rhein-Berg – Nachdem ein Fall der hochansteckenden Geflügelpest in einer kleinen Hobbyhaltung von Hühnern, Enten und Gänsen im oberbergischen Wipperfürth aufgetreten ist, müssen auch Geflügelhalter in Rhein-Berg umgehend handeln, damit sich die Tierseuche nicht weiter ausbreitet.

Aber nicht im gesamten Kreisgebiet, wie von der Kreisverwaltung zunächst gemeldet, sondern bisher nur in einer nach dem Geflügelpest-Fall in Wipperfürth eingerichtete Überwachungszone müssen die Tiere dazu in den Stall.

Überwachungszone im Osten der Gemeinde Kürten und von Wermelskirchen

Die Überwachungszone umfasst die östlichen Teile der Gemeinde Kürten und der Stadt Wermelskirchen, die unmittelbar an die oberbergische Stadt Wipperfürth angrenzen. Das hat die Pressestelle des Kreises am Donnerstag mitgeteilt.

Die genauen Grenzen der Überwachungszone, die in der Gemeinde Kürten beispielsweise nur östliche Teile des Hauptorts sowie Teile von Bornen und den Ort Delling beinhaltet, erfasst der Kreis aktuell auf einer zoomfähigen Karte im Internet. Diese ist erreichbar hier zu erreichen.

Alle Gebflügelhalter im Kreis müssen Bestände angemeldet haben

Für alle Halter von Hausgeflügel im Rheinisch-Bergischen Kreis gelte aber, dass sie – soweit noch nicht geschehen – ihre Bestände beim Veterinäramt des Kreises oder der Tierseuchenkasse melden, betont eine Sprecherin der Kreisverwaltung. Unmittelbar nach Bekanntwerden des Geflügelpest-Falls in Wipperfürth hätten bereits „viele Geflügelhalter“ im Kreis ihre Bestände beim Veterinäramt neu angemeldet, so die Sprecherin.

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Amtstierarzt Dr. Thomas Mönig (Rheinisch-Bergischer Kreis)

„Ich bin froh über jeden gemeldeten Hausgeflügelbestand, da der Vogelzug, also die Rückkehr der Wildvögel aus den Überwinterungsgebieten, noch nicht begonnen hat“, so Amtstierarzt Dr. Thomas Mönig. „Mit den Zugvögeln kann der Erreger der Geflügelpest auch weiterhin ins Bergische Land eingeschleppt werden. Nur Geflügelbestände, die uns bekannt sind, können mit Blick auf das Virus überwacht werden.“

Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) stufe das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest bei Wildvögeln und eine Übertragung auf Geflügel in Deutschland als hoch ein. Seit Oktober wurden mehr als 50 Ausbrüche bei Nutzgeflügel gemeldet. Das FLI empfehle daher, die Hygienemaßnahmen auf hohem Niveau zu halten, so Mönig. Das Veterinäramt ist zu erreichen unter der Telefonnummer (0 22 02) 13 28 15 sowie per E-Mail an veterinaer@bk-online.de.

Betroffen von den Regelungen zur Geflügelpest sind laut Kreisverwaltung alle Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen. „Die Stallpflicht ist notwendig, da mit einer weiteren Verbreitung des hochansteckenden Erregers der Geflügelpest zu rechnen ist“, erläutert der Tiermediziner.

So gefährlich ist die Tierseuche

Die Geflügelpest ist laut Kreisveterinär Dr. Thomas Mönig eine „besonders schwer verlaufende Form der sogenannten Vogelgrippe (aviären Influenza)“. Sie ist hochansteckend und für Hühner und Puten meist sehr schnell tödlich. Mönig: „Es gibt jedoch keine Hinweise darauf, dass für die Menschen von den zurzeit in Deutschland kursierenden Erregern eine Gefahr ausgehen.“ Im Einzelhandel erworbenes Geflügelfleisch, Eier und sonstige Geflügelprodukte könne weiterhin ohne Bedenken verzehrt werden, so der Kreisveterinär. (wg)

„Gehaltene Vögel in der Überwachungszone dürfen ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gesicherten dichten Abdeckung gehalten werden“, so Mönig. Auch die Seiten müssten gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert sein.

Schutzzone rund um die Ausbruchstelle

Um eine Verbreitung der Geflügelpest in Geflügelbeständen zu verhindern, haben die Behörden rund um die Ausbruchsstelle in Wipperfürth eine Schutzzone von mindestens drei Kilometern Durchmesser und die Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern Durchmesser eingerichtet.

Meldepflicht

Alle Halter von Geflügel – auch Hobbyhalter – müssen ihre Tierbestände laut Kreis dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt melden, sofern sie dies nicht schon getan haben. Dieses kann telefonisch unter (0 22 02) 13-28 15 oder per E-Mail erfolgen an veterinaer@rbk-online.de

Bürgerinnen und Bürger im ganzen Kreisgebiet sind zudem vom Kreis aufgerufen, sich bei vermehrtem Auffinden verendeter Wildvögel wie Enten und Wildgänsen ebenfalls an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu wenden. (wg)

Amtstierarzt Dr. Thomas Mönig appelliert an alle Geflügelhalter, sämtliche Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten: „Besonders wichtig ist jetzt, einen möglichen Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu unterbinden.“ So sollten keine fremden Personen Zutritt in den Stall erhalten und die Ställe nur mit Schutzkleidung betreten werden. Futter, Einstreu und Gegenstände, die mit dem Geflügel in Berührung kommen können, sind zudem so zu lagern, dass kein Kontakt mit Wildvögeln möglich ist.

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Geflügelbesitzer sollten ihre Tiere darüber hinaus genau beobachten und Verdachtsfälle umgehend dem Kreis melden, so Mönig.

Hinweis: In einer ersten Version dieses Artikels war davon die Rede, dass – wie vom Kreis zunächst fälschlich gemeldet – alle Geflügelhalter im Rheinisch-Bergischen Kreis die Stallpflicht umsetzen müssten. Das gilt aber vorerst lediglich für die Überwachungszone.