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Frau überfahren und liegen gelassenGeldstrafe nach Horrorunfall

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Der tödliche Unfall hat die Menschen in Hoffnungsthal sehr bewegt. (Archivfoto: Daub)

Bensberg – „Der 8. Februar war ein Unglückstag für alle Beteiligten“, erklärte die Vorsitzende des Schöffengerichts, Richterin Birgit Brandes, am Dienstag bei der Urteilsverkündung. 2500 Euro Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung und Unfallflucht muss der Angeklagte, ein 48-jähriger Bäckereifahrer, zahlen. Der Mann hatte in der Nacht zum Karnevalsfreitag in Rösrath-Hoffnungsthal eine auf der Straße liegende 59-jährige Karnevalistin überrollt und war weitergefahren. Im Prozess hatte er angegeben, er habe nur ein „Ruckeln“ bemerkt.

Bis ins letzte Detail hat das Gericht den Unfallhergang nach den Worten der Richterin nicht mehr rekonstruieren können. Die Karnevalistin habe fröhlich gefeiert. „Aber was dann zwischen dem Verlassen der Gaststätte und dem Unfall passiert ist, wissen wir nicht.“ Fest steht: Um 3.47 Uhr war die Straße noch leer und um 3.51 Uhr ging die Unfallmeldung ein. Fest steht auch, jedenfalls nach Aussage des Sachverständigen, dass der Todesfahrer die 59-Jährige hätte sehen können und müssen. Warum er sie nicht gesehen hat, blieb letztendlich offen. War es die Zigarette, die er sich eventuell genau zu diesem Zeitpunkt anzündete? „Augenblicksversagen“ nannte die Staatsanwältin das Verhalten des Fahrer. Der Unfall wäre vermeidbar gewesen. Unter dem schrecklichen Geschehen leiden jetzt die Überlebenden: Der Fahrer, der eine Psychotherapie begonnen hat, aber auch der Ehemann, der sich vorwirft, das Lokal zehn Minuten vor seiner Frau verlassen zu haben.

Völlig offen blieb, warum die Hoffnungsthalerin auf der Straße gelegen hat: ob sie etwa gestürzt war oder sich wegen des hohen Blutalkoholspiegels von 2,83 Promille sogar selbst auf die Straße zum Schlafen gelegt hat. Diese Frage wird wohl für immer unbeantwortet bleiben.

Mit dem gestrigen Urteil blieb das Bensberger Schöffengericht klar unter der Forderung der Staatsanwältin, die 3600 Euro und neun Monate bis zur möglichen Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragt hatte.