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EU-VergaberechtVerkehrsunternehmer Hückebräucker sieht sich nach Urteil als Sieger

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Rainer Hüttebräucker

Rhein-Wupper – Es ist ein wichtiger Etappensieg für den Leichlinger Verkehrsunternehmer Rainer Hüttebräucker. Der Europäische Gerichtshof hat in dieser Woche in einem Rechtsstreit seines Unternehmens mit dem Rhein-Sieg-Kreis geurteilt, dass eine Direktvergabe von öffentlichen Verkehrsdienstleistungen an kommunale Unternehmen dem europäischen Vergaberecht im Grundsatz zuwiderläuft und nicht in jedem Fall möglich ist.

Das könnte auch Auswirkungen auf den Rechtsstreit haben, der seit drei Jahren zwischen dem privaten Busunternehmen Wiedenhoff und den Wupsi-Eigentümern Stadt Leverkusen und Rheinisch-Bergischer Kreis schwelt. Wiedenhoff hatte in privatwirtschaftlicher Verantwortung das gesamte Busliniennetz der Wupsi übernehmen wollen, Stadt und Kreis beauftragten dagegen ihr eigenes Unternehmen Wupsi. Wiedenhoff klagte und Hüttebräucker hatte bereits die zuvor bekundete Vergabeansicht angefochten.

Hüttebräucker: „Ich bin sehr zufrieden.“

„Ich habe gewonnen“, kommentierte Rainer Hüttebräucker am Freitag klipp und klar den Richterspruch aus Luxemburg. „Ich bin sehr zufrieden.“ Die europäische Grundsatzentscheidung bestärke die Ansicht des Oberverwaltungsgerichts. Mit den ausstehenden Entscheidungen sei nun alsbald zu rechnen, „das wird nicht mehr auf die lange Bank geschoben“.

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Er persönlich rechne damit, dass die Ausschreibung für die Bedienung von Buslinien fortan nach dem normalen Vergaberecht erfolge. Dann könnten private Unternehmen sich entscheiden, welche Aufgaben sie im öffentlichen Nahverkehr gut übernehmen könnten und dafür ihre Angebote abgeben. (ger)