Das Mädchen war zum Tatzeitpunkt 13 Jahre alt. Der Angeklagte aus Bergisch Gladbach erhält eine Haftstrafe von über drei Jahren.
ProzessLandgericht Köln verurteilt Gladbacher wegen sexuellen Kindesmissbrauchs
Wegen zweifachen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs hat das Kölner Landgericht am Mittwoch einen 30 Jahre alten Mann aus Bergisch Gladbach schuldig gesprochen. Die auf Sexualstraftaten zu Lasten von Kindern und Jugendlichen spezialisierte 2. Große Strafkammer verhängte eine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Laut dem Urteil kam es an aufeinanderfolgenden Tagen an einem Wochenende im April 2021 in einem Wald bei Bergisch Gladbach zu den sexuellen Übergriffen des 30-Jährigen auf das damals 13 Jahre alte Mädchen.
Laut den Feststellungen des Gerichts waren der Angeklagte und das Mädchen gemeinsam in dem Wald gewesen und hatten sich dort auf einen Baumstamm gesetzt. Dort sei es dann zu einem ersten „einfachen Kuss“ zwischen dem Mädchen und dem zur Tatzeit doppelt so alten Mann gekommen. Später sei es dann zu weitergehenden sexuellen Handlungen gekommen.
Der Angeklagte gibt seinem Opfer eine Mitschuld
Einen oder zwei Tage später hätten sich der Angeklagte und das Mädchen erneut in dem Wald getroffen: „Diesmal wird eine Jacke auf dem Boden ausgebreitet und sich darauf gesetzt.“ Dort seien zunächst Videos auf einem Mobiltelefon geschaut worden, bevor es zu sexuellen Handlungen gekommen war. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe dem Grunde nach zwar eingeräumt, dem Mädchen aber eine Mitschuld gegeben und es so dargestellt, als habe die 13-Jährige, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftrat, die Initiative ergriffen.
„Es mutete für uns so an, als seien Sie da eine Art Opfer eines Sex-neugierigen Mädchens geworden“, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann. Eine Darstellung, die der erfahrene Richter als „grotesk“ zurückwies. „Wir sind davon überzeugt, dass Sie das Ganze in ein sexuelles Interesse gewendet hat.“ Seine Einlassung könne daher nur als Teilgeständnis durchgehen.
„Sie haben nie das Leben eines reifen Mannes geführt“, sagte Kaufmann über den 30-Jährigen in der Urteilsbegründung. Und weiter: „Wir sind hier in der Kammer Kummer gewöhnt, aber ihr Lebenslauf war wirklich schwierig.“ So sei er weitgehend ohne Eltern aufgewachsen und sei dann zwischen Großtante und Einrichtungen hin und her verschoben worden.
Schon als Kind habe der Angeklagte „früh Verhaltensauffälligkeiten entwickelt“, habe schon zu Grundschulzeiten „zurückgezogen gelebt“ und sei „schüchtern“ gewesen. Seine Unreife sei auch dafür verantwortlich gewesen, dass er sich mit einem viel jüngeren Nachbarjungen angefreundet habe.
Für das Mädchen haben die Taten gravierende Folgen
Über diesen hatte der 30-Jährige dann auch sein späteres Opfer kennengelernt: „Die Nebenklägerin hat in Ihnen einen netten Mann gesehen, der sich nett um sie gekümmert hat“, sagte Kaufmann. Und weiter: „Sie hat zu Ihnen aufgeschaut und sich wohl auch in Sie verliebt.“ Für das Mädchen hatten die Taten, die sie zuerst zu decken versucht hatte, bis heute gravierende Folgen. So habe sie unter anderem Zwangsstörungen entwickelt.
In die Strafe floss auch noch eine weitere Tat aus März 2023 mit ein. Damals hatte der Angeklagte in einer Bank Streit mit einer Angestellten angefangen, nachdem ein Geldautomat des Geldinstituts seine Karte geschluckt hatte. Beim Verlassen der Bank war der 30-Jährige dann vorsätzlich mit der Schulter in eine automatische Glastüre gesprungen. Als der Bezirks- und der Filialleiter ihn an einer Ampel auf der Straße stellten, habe der Angeklagte schließlich ein Messer gezückt und die Männer bedroht.