ProzessGladbacher (72) zahlt Sozialversicherung für Ehefrau nicht –  Strafe sei „okay“

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Ein Mechaniker arbeitet in einer Autowerkstatt im Motorraum eines Fahrzeugs mit Gasantrieb.

Ein Mechaniker arbeitet in einer Autowerkstatt im Motorraum eines Fahrzeugs mit Gasantrieb (Symbolfoto).

Autos reparieren ist sein Ding, Buchführung weniger. Jetzt stand ein 72-jähriger Autoschrauber aus Gladbach wegen Veruntreuung vor Gericht.

Der bald 73 Jahre alte Herr mag ein begnadeter Autoschrauber sein, doch sein Talent fürs Kaufmännische scheint recht begrenzt. Nach der Insolvenz seines Kfz-Betriebes fand sich der Mann jetzt sogar vor dem Bergisch Gladbacher Strafgericht wieder.

Dabei ging es um rund 12.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge, die er zwischen Januar 2020 und November 2022 nicht abgeführt haben soll, obwohl seine Ehefrau und sein Sohn bei ihm beschäftigt waren. „Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt“ nennt der Gesetzgeber das im Strafgesetzbuch und sieht dafür Strafen bis zu fünf Jahren vor.

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Die Einlassung von Willi S. (Namen geändert) kam allerdings nur begrenzt überzeugend rüber. Er hätte das Geld abgeführt, doch leider sei zweimal bei ihm in Köln eingebrochen und alles durcheinander gebracht worden. Danach hätte er die Belege nicht mehr gefunden.

„Wer hat denn die Buchführung gemacht?“, wollte die Richterin wissen. „Ich“, gab der Kölner an. Ihm sei auch klar, dass er das Geld noch an die DAK abführen müsse, und das werde er auch tun. Wovon denn, wollten sowohl Richterin Simona Sünnemann als auch die Staatsanwältin wissen. Was denn mit dem Insolvenzverfahren sei?

Kölner Mehrfamilienhaus steht vor dem Verkauf

Sein Haus, ein Mehrparteienmietshaus, stehe kurz vor dem Verkauf, sagte Willi S., und der Insolvenzverwalter habe ihm versichert, dass genug Geld übrig bleiben werde. Die Rede sei von 200.000 bis 300.000 Euro, die nach Begleichung aller Schulden noch da wären. Außerdem, so der 72-Jährige weiter, habe er noch Einnahmen aus der Werkstatt, in der er immer noch arbeite.

„Wir wollen eine Lösung finden, die für Sie auch machbar ist“, sagte Richterin Sünnemann. „Es bringt ja nichts, hier etwas zu beschließen, und Sie können schon nach zwei Monaten nicht mehr zahlen.“ Die Staatsanwältin brachte die Möglichkeit einer Geldstrafe auf Bewährung ins Spiel – mit der Auflage, dass der Angeklagte die 12.000 Euro innerhalb von zwei Jahren zahlen müsse.

„Das ist okay“, antwortete Willi S. in seinem letzten Wort, und so verurteilte ihn Richterin Sünnemann wie von der Staatsanwältin beantragt zu einer Geldstrafe von 2000 Euro auf Bewährung mit der Bewährungsauflage, sich zwei Jahre lang straffrei zu führen und in der Zeit die in der Anklage benannten zurückgehaltenen Sozialversicherungsbeiträge für Ehefrau und Sohn nachzuzahlen.

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