Prozess56-Jähriger „Reichsbürger“ stalkt 17-Jährige und wird von Gladbacher Gericht verurteilt

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Eine Frau steht mit einem Telefon am Fenster, vor dem ein Stalker steht.

Der Angeklagte erschien nach seinem Einspruch nicht vor Gericht, sein Strafbefehl wurde also bestätigt.

Ein Niedersachse (56) aus der Reichsbürger-Ecke hat eine Kürtenerin (17) trotz Verbotes angesprochen. Jetzt wurde er in Gladbach verurteilt.

Erneut hat in Bensberg ein „Reichsbürger“ vor Gericht gestanden, und selbstverständlich ging es auch dieses Mal nicht um eine strafrechtliche Bewertung politische Ansichten –  sondern darum, dass Gesetze für alle gelten und nicht nur für die verfassungstreue große Mehrheit der Bevölkerung.

Nach dem Naturfreund aus Bergisch Gladbach, der es mit dem Naturschutz an der Grube Cox nicht so genau genommen haben soll und so einen Polizeieinsatz auslöste (wir berichteten), musste sich auch ein 56-jähriger Niedersachse verantworten, der einer Minderjährigen aus Kürten nachgestellt haben soll.

Unerwünschte Kontaktaufnahme am frühen Morgen

Der Mann aus einer kleinen Gemeinde zwischen Kassel und Göttingen hätte eigentlich persönlich vor dem Bergisch Gladbacher Jugendschutzgericht erscheinen sollen, weil er sich dem Mädchen trotz eines bestehenden Kontaktverbotes genähert haben soll. Da der Angeklagte aber trotz Ladung nicht zum Strafprozess erschien, und das schon zum zweiten Mal, verdonnerte ihn Jugendrichter Ertan Güven in Abwesenheit zu 1500 Euro Geldstrafe.

Der jedenfalls aus Sicht der Schülerin ziemlich alte Mann hatte sich Ende 2022 in einem Gewaltschutzverfahren dazu verpflichtet, sich dem jungen Mädchen nicht näher als auf 20 Meter zu nähern. Das tat er laut Anklage am 5. Mai vergangenen Jahres aber doch, indem er frühmorgens mit dem Auto an der Bushaltestelle der damals 17-jährigen Schülerin anhielt und fragte, ob sie nicht mitfahren wolle.

Post aus einer Parallelwelt

Nach einer Strafanzeige nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf und klagte den 56-Jährigen an. Der sah allerdings offenbar keinen Grund, sich einem Strafprozess zu stellen. Stattdessen textete er das Gericht schriftlich mit ähnlichen Reichsbürgerphrasen zu, wie sie zuletzt der 53-jährige Naturfreund aus Bergisch Gladbach verwendet hatte. Unter anderem gab der Angeklagte an, dass die rheinisch-bergische Gerichtspost nicht unterschrieben und für ihn als „Zivilist“ ein angeblicher „Gerichtshof der Menschen“ in Ankara zuständig sei.

In seinem Verfahren nützte ihm das allerdings nichts. Bereits im ersten Prozesstermin erließ Jugendschutzrichter Ertan Güven einen Strafbefehl in Höhe von 100 Tagessätzen zu je 15 Euro gegen den Mann. Gegen diesen Strafbefehl legte der Niedersachse mit der durch das Verfahren aktenkundig gewordenen Neigung zu dem minderjährigen Mädchen Widerspruch ein.

Und während das Opfer dann in Begleitung der Erziehungsberechtigten pünktlich um 9.10 Uhr zum erneuten Prozesstermin im Bensberger Amtsgericht erschien, zog es der Angeklagte erneut vor, nicht vor Gericht zu erscheinen. Nach den in diesen Fällen üblichen 15 Minuten Wartezeit verwarf Jugendschutzrichter Güven den Einspruch des Niedersachsen und bestätigte seinen ersten Strafbefehl.

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