Ein Familienvater aus Overath soll seine Frau verletzt und beleidigt haben. Der Bergisch Gladbacher Strafrichter fand deutliche Worte.
KindeswohlBergisch Gladbacher Strafrichter beschwört leidenschaftlich zerstrittene Eltern
Unmittelbar vor dem Weltkindertag am Freitag, 20. September, hat der Bergisch Gladbacher Strafrichter Ertan Güven einem völlig zerstrittenen Overather Ehepaar mit zwei kleinen Kindern eine Standpauke sondergleichen gehalten: „Streiten Sie nicht vor Ihren Kindern! Die bekommen das alles mit. Es gibt keine Möglichkeit, nicht zu kommunizieren. Wenn Sie glücklich sind, sind auch Ihre Kinder glücklich. Wenn Sie traurig sind, sind es Ihre Kinder auch!“
Auf der Anklagebank saß Eason E. (41), Ehemann und Vater zweier Kinder. Dem in Overath nach der Flucht aus dem Irak sesshaft gewordenen Gastronomiehelfer wurde vorgeworfen, Ehefrau Ashtar (39) in der ehelichen Wohnung im Zorn gepackt, ihren Kopf gegen einen Türrahmen geschlagen und sie als „Schlampe“ beleidigt zu haben.
Angeklagter klagt über Zurückweisung
Die körperliche Gewalt bestritt der ohne Anwalt erschienene Mann, klagte aber seinerseits, dass Ashtar (Namen geändert) ihn nur noch zurückweise, überdies immer häufiger die Eltern besuche und ihn zurücklasse.
Das war aber natürlich nur maximal die halbe Wahrheit. In der Verhandlung wurde sehr schnell das ganze Beziehungsdrama der Eheleute deutlich, die in ihrer neuen Heimat immer weiter auseinander driften.
Aussage der Ehefrau offenbart tiefe Verletzungen
Der hauptsächlich als Jugend- und Jugendschöffenrichter Recht sprechende Güven, der in diesem Fall aber als Erwachsenenrichter zuständig war, hörte sich erst die Einlassung des Ehemanns und anschließend die Zeugenaussage der tief verletzten Ehefrau an. Er wies dabei auf seine Zuständigkeit als Strafrichter, also auf Körperverletzung und Beleidigung, hin: „Wir sind nicht in der Eheberatung, sondern im Strafgericht.“
Der Versuch einer „richterlichen Selbstbeschränkung“ der besonderen Art war allerdings angesichts der schluchzenden und verängstigt wirkenden Ehefrau, die ihm auf dem Zeugenstuhl gegenüber saß, und des erkennbar betrübten Angeklagten nicht durchzuhalten.
Kind im Grundschulalter muss mangels OGS-Platz auf dem Gerichtsflur warten
Eines der beiden gemeinsamen Kinder der Eheleute wartete derweil auf dem Gerichtsflur: Mangels eines Platzes in der Offenen Ganztagsschule hatte Ashtar keine andere Möglichkeit gesehen, als das ältere Kind mit ins Gericht zu bringen, während das Jüngere noch in der Kita war.
Schließlich sprach der Richter schließlich dann doch ein bisschen wie ein Eheberater: „Reden Sie nicht mit mir, reden Sie miteinander. Aber tun Sie es, wenn die Kinder nicht zu Hause sind, sondern in der Schule und in der Kita. Vereinbaren Sie feste Regeln.“ Noch einen klaren Rat im Interesse der beiden Kinder gab er Ashtar E. gleich mehrfach: „Wenn das nicht läuft, dann verlassen Sie ihn.“
Den Einwand von Ashtar E., das gehe nicht, denn dann werde der Ehemann keine Wohnung mehr haben, wies der Richter zurück: „Sie wären nicht das erste Ehepaar in Deutschland, das sich trennt.“
Die strafrechtlichen Aspekte wurden in dem bedrückenden Verfahren zur Nebensache. Ashtar sagte, dass sie sich mit ihrem Strafantrag zwar gegen die schlimme Behandlung habe wehren wollte, sie sich am Ende aber nur Respekt und Ruhe wünsche, nicht Bestrafung.
Güven stellte das Verfahren gegen den Angeklagten ein - mit einem erneuten Appell an Vater und Mutter, sich zusammenzuraufen oder sich zu trennen und mit dem Hinweis, dass die Verhältnisse in der Overather Familie jetzt aktenkundig seien und es Konsequenzen zum Schutz der Kinder geben könnte.