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ProzessBergisch Gladbacher Briefkasten-Zerstörer wird nicht bestraft

Lesezeit 3 Minuten
Eher schmucklos wirkt das Gerichtsgebäude in Bensberg, blühende Blumen verschönern es.

Blumen blühen vor dem Bensberger Amtsgericht.

Erst im März hatte ein psychisch kranker Bergisch Gladbacher den Briefkasten seiner Nachbarin zerstört. Nun musste er vor Gericht.

Was tut man mit einem psychisch kranken Menschen, von dem bislang keine Gefahr für seine Mitmenschen ausgegangen ist, der aber eines Tages aus Gründen, die vermutlich nicht einmal er versteht, hingeht und den Briefkasten einer Nachbarin kaputt tritt? Über den Fall des 43-jährigen Bergisch Gladbachers Peter K. hatte jetzt der Bensberger Amtsrichter Dr. Philipp Stöckle zu urteilen.

Die Tat ereignete sich erst vor kurzem, am 4. März 2023, morgens um 7.30 Uhr, und dass K. schon drei Monate später der Prozess gemacht wird, deutet darauf hin, dass die Bensberger Justiz die Dinge ernst nimmt. Nicht Richter Stöckle selbst, sondern seine Vertretung hat übrigens den Prozess angesetzt. Der Richter: „Normalerweise gibt es hier nicht so schnell einen Termin.“

Depotspritzen für den Angeklagten

Peter K. (Name geändert) leidet seit mehr als zehn Jahren an Schizophrenie, einer psychischen Erkrankung, die das Denken und die Gefühlswelt der Betroffenen stört und die zu Realitätsverlust und Wahnvorstellungen führt. An diesem Morgen wird er gleich von zwei Personen ins Gericht begleitet, die sich beruflich um ihn kümmern: Seine Verteidigerin und sein Betreuer.

Beide brechen eine Lanze für den Bergisch Gladbacher, berichten, dass er eigentlich mit Depotspritzen medikamentös gut eingestellt sei. Allerdings hätten sich seine Lebensumstände in neuerer Zeit stark verschlechtert: Peter K. lebte lange in einem Haus, das von einer betreuten Wohngemeinschaft von vier psychisch kranken Menschen bewohnt worden sei.

Angeklagter muss den Schaden bezahlen

Doch irgendwann hatte der Eigentümer des Hauses genug von dem Projekt und verkaufte das Gebäude. Die anderen drei Bewohner sind nun schon raus, einzig Peter K. ist noch da. Er hat noch keine andere Unterkunft gefunden – ist ja auch nicht so einfach in diesen Zeiten, in denen der Wohnungsmarkt äußerst angespannt ist.

Eine besonders günstige Prognose für die zukünftige Entwicklung von Peter K. ist das nicht. Was also tun mit dem Mann, der von Grundsicherung lebt? Angesichts des vergleichsweise überschaubaren Schadens in Höhe von 39,99 Euro, der sich aus dem von der Briefkasteneigentümerin eingereichten Kaufquittung ergibt, scheut die Justiz davor zurück, jetzt ein Fass aufzumachen und Peter K. begutachten zu lassen.

Am Ende einigen sich Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigerin darauf, das Verfahren wegen Sachbeschädigung nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung wegen geringer Schuld einzustellen, wobei Peter K. zur Auflage gemacht wird, der Briefkasteneigentümerin den Schaden zu ersetzen.

Die Probleme werden zunehmen.
Betreuer des Patienten zur Lage in Bergisch Gladbach

Peter K., der nach der Zerstörung des Briefkastens von einer Polizeistreife in der Nähe des Tatortes angehalten worden war, entschuldigt sich im Prozess ausdrücklich: „Es tut mir leid. Ich wollte das nicht.“

Eine Garantie, dass nicht demnächst ein ähnlicher oder schlimmerer Vorfall folgt, kann naturgemäß keiner der Beteiligten abgeben. Beunruhigend ist am Ende aber vor allem die Prognose des Betreuers: „Die Probleme werden zunehmen.“ Dazu trage auch bei, dass die Notunterkünfte in der Stadt Bergisch Gladbach alle überbelegt seien.