Nach getaner Arbeit beim Sessionsauftakt im Autohaus hätte ein Autoverkäufer fast eine Zivilstreife gerammt. Jetzt stand er vor Gericht.
Prozess1,47 Promille – Bergisch Gladbacher Autoverkäufer rammt fast Zivilstreife
Es gibt unangenehmere Aufgaben als den Spezialauftrag für einen Autoverkäufer, sich um die Kunden des eigenen Autohauses zu kümmern, wenn diese gerade im Hause die Eröffnung der Session feiern. Für Karnevalisten eh, aber auch Karnevalsmuffel wissen, dass Mitschunkeln hilft, gut durch den Abend zu kommen.
Eduard B. (32) schunkelte und feierte ordentlich mit, aber am Ende der Nacht war erst sein „Lappen“ und in der Folge auch sein Job weg, denn Eduard B. (Name geändert) hätte beinahe mit seinem schnellen Dienstwagen eine Zivilstreife der Polizei gerammt. Jetzt stand Eduard B. wegen der Vorfälle jener Nacht vor dem Bensberger Amtsgericht.
Autoverkäufer hat 1,47 Promille intus
Ob der flotte junge Verkäufer am Abend des 17. November vergangenen Jahres aus Überzeugung oder aus Anpassung mitgefeiert hatte, blieb in einem Prozess ungeklärt, aber jedenfalls wurden bei ihm 1,47 Promille gemessen und gegenüber seinem Verteidiger hat er später bekundet, dass er nie wieder etwas trinken und dann fahren werde. Irgendwann nach ein Uhr in jener Nacht war der Dienst zu Ende, und Eduard setzte sich hinters Steuer, um sich auf den Heimweg in den Rhein-Erft-Kreis zu machen.
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„Mein Mandant fühlte sich gut“, sagte sein Verteidiger vor Gericht, ihm sei so gar nicht bewusst gewesen, was er alles zu sich genommen hatte. Der Heimweg führte in Richtung Autobahn 4 und damit auch über die Friedrich-Ebert-Straße. Wie es der Zufall so wollte, bog dort gerade eine Zivilstreife der Bergisch Gladbacher Polizei auf die Straße ein, die nach diversen Einbrüchen ein dortiges Autozentrum besonders bestreifte.
Polizisten können nur mit Not Unfall vermeiden
Während die Beamten auf die Straße einbogen, kam von der Bergseite Eduard B. herangebrettert. Haarscharf, indem sie Vollgas gaben, schafften es die Beamten, dem flotten Fahrer auszuweichen. Sofort wendeten sie und nahmen die Verfolgung auf. Über die Autobahnen 3 und 4 ging es in Richtung Rhein-Erft, diverse Verkehrsverstöße registrierten die rheinisch-bergischen Beamten dabei.
Trotzdem zogen sie den flotten Fahrer vor sich nicht sofort aus dem Verkehr, sondern alarmierten die Autobahnpolizei: Aus Sicherheitsgründen, wie ein Kollege der Zivilbeamten, der den Prozess privat verfolgte, erklärte. Ein dafür viel besser ausgerüsteter Streifenwagen der Autobahnpolizei beendete schließlich die rasante Fahrt von der rechten auf die linke Rheinseite.
Fraglich war aber, wofür und wie hoch der bis dahin unauffällige Angeklagte zu bestrafen war. Auf seinen Führerschein muss er seit November verzichten, hat auch die Stelle deswegen verloren. „Es ist wichtig, dass mein Mandant wieder schnell in Arbeit kommt“, sagte der Verteidiger. Die zunächst angeklagte „vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung“ sei ebenso wenig nachgewiesen wie die behaupteten Tempoverstöße und eine Rotlichtfahrt.
Auch die Staatsanwaltschaft forderte am Ende eine Verurteilung nur wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung und nannte 5600 Euro Geldstrafe und eine zwölfmonatige Führerscheinsperre tat- und schuldangemessen. Das Urteil blieb milder: 4200 Euro Strafe, Entzug des Führerscheins und Sperre für weitere drei Monate.