Ein Bergisch Gladbacher, der mit einer abgebrochenen Bierflasche zuschlug, ist wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.
ProzessBergisch Gladbacher attackiert Freund mit abgebrochener Bierflasche im Forumpark
Der Angeklagte, der einem langjährigen Freund mit einer abgebrochenen Bierflasche mitten in der Bergisch Gladbacher Innenstadt schwere Verletzungen am Hals zugefügt haben soll, erscheint an diesem Nachmittag vor Gericht einerseits als ein alkohol- und drogenkranker Abhängiger, andererseits aber auch als ein zutiefst bürgerlicher Mensch.
Klischees passen da nicht, wie sich schon bei der Feststellung der Personalien durch die Richterin zeigt. Gerd P. (Namen geändert), geboren im Sommer 1968 in Bergisch Gladbach. Familienstand verheiratet. „Seit 32 Jahren verheiratet“, ergänzt Gerd P., und die Richterin kommentiert trocken: „Das ist schön.“ Darauf der Angeklagte: „Ja. Meistens.“
Die Heiterkeit an dieser Stelle passt so nicht so recht zu dem Drama, das sich am 25. Januar 2024 im Bergisch Gladbacher Forumpark abgespielt hat. Gerd P. und sein Kumpel Manfred M. kennen sich seit Jugendjahren, doch an diesem Wintertag läuft etwas schief.
Glück, dass die Hals-Arterie nicht getroffen wurde
Manfred M. schlägt Gerd P. mit der Hand ins Gesicht, und die Reaktion von Gerd P., bis dahin ohne Vorstrafen unterwegs, hätte ihn auch vor das Schwurgericht bringen können: Mit einer abgebrochenen Bierflasche schlägt beziehungsweise sticht er mehrfach zu und verletzt seinen Kumpanen am Hals und im Gesicht – so schwer, dass er in einer Notoperation in Leverkusen gerettet werden muss. Er habe noch ein Riesenglück gehabt, dass die Hals-Arterie nicht getroffen worden sei, bescheinigen die Ärzte dem schwer verletzten Patienten.
Ein langer Prozess wird das an diesem Nachmittag gleichwohl nicht. Der Bergisch Gladbacher Strafverteidiger Dr. Karl-Christoph Bode bittet flugs um ein Rechtsgespräch mit Gericht und Staatsanwaltschaft im Nebenraum, und schon nach sechs Minuten kommen die drei Juristen zurück.
Alkohol, Methadon und Cannabis im Blut des Täters
Bode räumt ein, dass die Anklage zutreffe. Sein Mandant habe zur Tatzeit 2,0 Promille Alkohol im Blut gehabt und außerdem Methadon und Cannabis, und die Sache tue ihm furchtbar leid und sei ihm völlig unerklärlich. Dann ergreift der Angeklagte selbst das Wort: „Wir kennen uns seit fast 40 Jahren.“ Er sei jetzt 56 Jahre alt. Mit 14 oder 15 habe er begonnen, Rauschmittel zu konsumieren.
Das Geständnis kürzt den Prozess enorm ab, ein halbes Dutzend Zeugen, überwiegend aus demselben Milieu wie Täter und Opfer, braucht nicht auszusagen. Lediglich Manfred M., das Opfer und zur Tatzeit mit 1,49 Promille ebenfalls stark unter Strom, wird kurz in den Zeugenstand gebeten, und berichtet in Gegenwart seines gesetzlichen Betreuers, dass es ihm immer noch nicht so richtig gut gehe, dass sie sich schon über 30 Jahre kennen und dass er das alles gar nicht verstehe, aber wieder miteinander klarkämen.
Danach geht es dann alles sehr schnell weiter: Die Staatsanwältin weist darauf hin, dass gefährliche Körperverletzung mit sechs Monaten bis zehn Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert werde und hält Gerd P. sein Geständnis, sein straffreies Leben und seine Reue zugute. Sie fordert neun Monate, die zur Bewährung auszusetzen seien. Verteidiger Bode sagt: „Ich schließe mich an.“
Dasselbe sagt auch der Angeklagte in seinem letzten Wort und Richterin Miriam Kuschel verkündet dann auch genau diese Strafe. Gerd P. verlässt anschließend mit den Worten „Vielen Dank“ und „Ohne Wiedersehen“ (statt „Auf Wiedersehen“) den Gerichtssaal.