Prozess in Bergisch GladbachVersicherungsmakler fährt immer wieder betrunken Auto
Bergisch Gladbach – Bei einem alkoholkranken Versicherungsmakler beide Augen zuzudrücken, damit er nicht noch weiter aus seiner bürgerlichen Welt abstürzt? Das geht nicht, vor allem dann nicht, wenn der Trinker zum wiederholten Mal am Steuer seines Autos erwischt wird – zuletzt ohne Führerschein, dafür aber mit 2,8 Promille im Blut.
Strafrichter Günter Mischke verurteilte den Gladbacher zu vier Monaten Haft auf Bewährung; außerdem darf ihm 24 Monate lang keine neue Fahrerlaubnis ausgestellt werden. Zusätzlich muss er eine Therapie machen und die Teilnahme nachweisen.
Polizeistreife kontrollierte angeklagten Autofahrer
Immer mal wieder ist Klaus M. (Name geändert) betrunken Auto gefahren. Zuletzt wurde der 56-Jährige am späten Abend des 28. August 2020 in Gladbach von einer Streifenwagenbesatzung am Steuer seines BMW kontrolliert. Stockbetrunken versuchte er zunächst noch zu flüchten, was ihm aber misslang. Vor Gericht wirkte er dagegen klar und war kleinlaut. Seinen Wagen hat er inzwischen verkauft.
Geplant sei gewesen, dass ihn sein Schwager zu Außenterminen fahren sollte, da Bus und Bahn im Bergischen ja noch recht ausbaufähig seien, erklärte sein Verteidiger. Um aber nicht mehr in Versuchung zu kommen, habe er das Fahrzeug veräußert. Damit umging er zugleich das Risiko, dass die Staatsanwaltschaft seinen Wagen einzieht, wie Richter Mischke sagte.
Angeklagter hat bereits Therapie bewilligt bekommen
Eine Alkoholtherapie ist dem Angeklagten mittlerweile durch die Rentenversicherung bewilligt worden, auch die Anschlussbehandlung ist geklärt. Gegenwärtig kämpft der Versicherungsmakler um die Reste seiner bürgerlichen Existenz. Er verdient so wenig, dass er mit Hartz 4 aufstocken muss. In der Folge habe das Jobcenter sein Arbeitszimmer nicht mehr anerkennen wollen und er habe in eine kleinere Wohnung umziehen müssen. Ein zusätzliches Büro dürfe er aber jetzt doch unterhalten.
Am Ende verurteilte ihn Richter Mischke wie von der Staatsanwaltschaft gefordert zu vier Monaten mit Bewährung wegen Fahrens ohne Führerschein und fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung. Angesichts des hohen Alkoholpegels billigte der Richter Klaus M. verminderte Schuldfähigkeit zu.