Redlich und rechtstreu versucht der aus der Ukraine geflüchtete Usbeke, in Bergisch Gladbach zu leben. Trotzdem stand er jetzt vor Gericht.
ProzessBergisch Gladbacher Polizei kassiert falschen Ukraine-Führerschein – Freispruch
Aus dem Krieg in der Ukraine, in der er viele Jahre lebte, hat es Azamat R. bis nach Bergisch Gladbach geschafft, wo der usbekische Staatsbürger jetzt gemeinsam mit Frau und Baby wohnt. Auch eine Stelle hat der Kriegsflüchtling gefunden, arbeitet bei einem Lebensmittelhändler im Lager und verdient knapp 1900 Euro.
Was Azamat R. (Name geändert) freilich trotz guten Willens noch nicht geschafft hat, ist, in Deutschland völlig ohne anzuecken zu leben, denn als er im Dezember einen Tag nach seinem 27. Geburtstag in einem Ford mit Kölner Kennzeichen über die Mülheimer Straße in Bergisch Gladbach fuhr und in eine Verkehrskontrolle geriet, war es mit dem vorweihnachtlichen Frieden vorbei. Mit geschultem Blick erkannten die Ordnungshüter, dass es sich bei seinem ukrainischen Führerschein um eine Fälschung handelte, bei der diverse Sicherheitsmerkmale fehlten.
Polizei schreibt zwei Strafanzeigen
Die Beamten behielten den „Lappen“ und schrieben eine Anzeige wegen Urkundenfälschung und vorsätzlichen Fahrens ohne Führerscheins. Im Prozess fragte Strafrichterin Miriam Kuschel den jungen Familienvater via Dolmetscherin erst einmal, wie er an das Papier gekommen sei, und der junge Mann gab freimütig an, was Sache gewesen sei: Als usbekischer Staatsbürger sei er in der Ukraine aufgewachsen und habe dort viele Jahre lang gelebt – was nach den Worten der Dolmetscherin für Angehörige der UdSSR-Nachfolgerin „Gemeinschaft unabhängiger Staaten“ (GUS) so ungewöhnlich nicht ist.
2019, so Azamat R. weiter, habe er dort auf Geheiß seines Opas in einer Schule den Führerschein gemacht, um nicht so lange Wege zur Arbeit zu haben. Andere Nachweise als den Führerschein habe er nicht und könne sie durch die Kriegswirren rund um Sumy im Osten des Landes auch nicht beschaffen. Dass es eine Fälschung sei, habe er nicht gewusst, „sonst hätte ich es ja nicht benutzt.“
Auf Richterin und Staatsanwältin wirkte die Einlassung völlig glaubhaft – so glaubhaft, dass nach Rücksprache mit ihrer Ausbilderin sogar die Anklagevertreterin erfolgreich Freispruch beantragte. Das tat sie freilich erst, nachdem der Angeklagte den Verzicht auf die Fälschung erklärt hatte. Die Kosten für das Strafverfahren trägt der Staat, einen echten neuen deutschen Führerschein muss Azamat R. selbst zahlen.