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Radstreifen dürfen nicht zugeparkt werdenPaketboten droht in Gladbach ein Knöllchen

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Die Radstreifen entlang der Altenberger-Dom-Straße sollen von der Stadt auf das größtmögliche Maß erweitert werden.

Bergisch Gladbach – Paketdienste können sich über einen Mangel an Arbeit nicht beklagen. Immer mehr Waren werden online bestellt, und das Versenden von Paketen ist dabei längst nicht nur Sache des Internet-Anbieters Amazon. Steigender Umsatz erfreut Deusche Post DHL, Hermes, UPS und wie sie alle so heißen in der Branche.

Die Pakete müssen aber auch an den Mann oder an die Frau gebracht werden. Und das kann zum Problem werden. Nicht nur, dass die Zahl der Lieferfahrzeuge auf den stauanfälligen Gladbacher Straßen weiter zunimmt. Die Lieferdienste müssen ja auch irgendwo anhalten am Straßenrand, um das Paket auszuliefern. Mittlerweile wird vom Eis bis zur Limonade alles zum Kunden gebracht. Von den Pizzadiensten mal ganz zu schweigen, die gibt es auch noch.

Nachfrage bei Experten

Parkplätze zum Kurz-mal-anhalten vor der Haustüre sind in diesen Fällen ideal, aber oft nur das Wunschdenken der Lieferanten. Die Wirklichkeit sind zunehmend so aus: keine Parkplätze vor der Türe. Was bleibt, ist das Parken auf der Straße. Problematisch ist da noch das günstigste Umschreibung des Handels. Vielfach ist das Parken für die Boten schlicht durch Halteverbot verboten. Sieht das ein Kontrolleur der Stadt, hagelt es ein Knöllchen. Diskussion zwecklos

Kommt da nicht ein Schutzstreifen für Räder wie gerufen? Die Radfahrenden könnten ja einen großen Bogen ums Lieferfahrzeug machen, hoffen manche Zusteller. Die Rechtsabteilung der Stadt hat sich gerade zu dieser Sache nach CDU-Anfrage sehr, sehr tief in der juristischen Materie reingekniet, auch vor dem Hintergrund der gerade erst eingeleiteten Verkehrswende zugunsten der Radfahrer. Schon vor der Ferien hatten einige Politiker, die sich nicht so recht mit dem neuen Radfahrmodell der Stadt anfreunden konnten, bei der städtischen Experten nachgefragt. Der Tenor ging in die Richtung, dass das rasche Ausweisen neuer Radfahrangebote die Paketdienste ausbremse. Das Ergebnis der städtischen Juristen könnten Radfahrkritiker in dieser Richtung auslegen: Das Parken auf Schutzstreifen für Räder und auf Radfahrstreifen bleibt grundsätzlich verboten. Auch für die Lieferfahrzeuge.

Nur für Radverkehr

Der Radschutzstreifen, durch Linien und Markierungen dargestellt, bleibe dem Radverkehr ausschließlich vorbehalten. Von anderen Fahrzeugen dürfe er nur in Ausnahmen und ohne eine Gefährdung des Radverkehrs befahren werden. In den amtlichen Erläuterungen zur Schutzstreifenmarkierung sei ersichtlich, dass Fahrzeugführer in diesem Bereich nicht anhalten dürften. Bis zu einer Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung vor zwei Jahren seien drei Minuten geduldet worden, nun gelte ein absolutes Halteverbot. Einzig Kleinstfahrzeuge mit Elektroantrieb, Räder, elektrische Tretroller oder Segways dürften halten. Paketdienst-Fahrzeuge jedenfalls nicht.

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Auch bei Radfahrstreifen, ein durch breite Striche abgetrennter Bereich für Radfahrende, gilt laut Stadt: Hier dürfen nur Radfahrer fahren. Andere Fahrzeuge, so die Rechtsabteilung, dürften diese Fahrspur nicht nutzen und auch nicht halten. Diese Regelung gelte auch für die Paketdienste. Ermessensspielraum: null.