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Verantwortung für BeschäftigteAngebot der Bergisch Gladbacher Musikschule muss zugänglich bleiben

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Ein Junge spielt an einem Flügel.

Die Musikschule steht vor einem Problem.

Die Aufhebung der Zweiklassengesellschaft bei der Bezahlung ist überfällig, findet unsere Autorin.

Begeistert applaudieren die Ratsvertreter und Mitglieder der Verwaltung, wenn wieder einmal ein Preisträger von „Jugend musiziert“ in einer Sitzung vorspielt und damit die erfolgreiche Arbeit der städtischen Max-Bruch-Musikschule zeigt. Immer wieder sind das schöne Veranstaltungen und eine beeindruckende Leistungsschau. Zum Nulltarif ist das nicht zu haben.

Es ist richtig und wichtig, dass die Stadt Bergisch Gladbach endlich ihrer Verantwortung gegenüber den Beschäftigten in der Musikschule angemessen nachkommt. Die Stadt hat eine Vorbildfunktion und der muss sie auch gerecht werden, um nicht in den Verdacht zu geraten, gegen das Scheinselbstständigkeitsgesetz zu verstoßen. Deshalb ist die Aufhebung der Zweiklassengesellschaft bei der Bezahlung überfällig.

Stadt Bergisch Gladbach hatte genug Zeit, um eine Lösung zu finden

Der Musikschule hätte aber vor allem aus rechtlichen Gründen bei den Haushaltsberatungen eine Rolle spielen müssen, als es um die Verteilung der knappen Ressourcen ging. Das Urteil des Bundessozialgerichts stammt ja bereits aus dem Jahr 2022. Zeit genug, um zu verstehen, dass Handlungsbedarf besteht. Jetzt hat die Stadt leider die Chance verpasst, das hochwertige und so vielseitige Angebot abzusichern. Es ist nicht mehr abzuwenden, dass Angebote eingeschränkt werden müssen und sich verteuern.

Das Votum des Kulturausschusses, unter diesen Sparzwängen die Gebühren für Erwachsene anzuheben, ist richtig. Die musikalische Bildung für Kinder und Jugendliche, die aus nicht so gut situierten Familien kommen, muss so zugänglich wie es nur geht bleiben – für möglichst viele Menschen. Es gibt allein 30 Zweigstellen in Kitas und Schulen. Das ist Sozial- und Integrationsarbeit im besten Sinne.