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WiderstandBergisch Gladbacher muss 800 Euro Strafe nach Randale zahlen

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Ein Einsatz von Polizei und Rettungsdienst neben der Rhein-Berg-Galerie in der Bergisch Gladbacher Fußgängerzone.

Einsatz von Polizei und Rettungsdienst in der Bergisch Gladbacher Fußgängerzone (Symbolfoto).

Seine Unbeherrschtheit kommt einen 26-jährigen Gladbacher teuer zu stehen: Wegen Widerstandes muss er 800 Euro Strafe zahlen.

Nicht eben die feine englische Art hat am Mittwoch ein 26-jähriger Bergisch Gladbacher gezeigt: Der junge Mann versetzte Richterin und Staatsanwältin und kam einfach nicht zu seinem Strafprozess vormittags um kurz vor elf Uhr. Völlig überraschend war das angesichts der ihm vorgeworfenen Tat, rüder Randale an der Rhein-Berg-Galerie, allerdings nicht, und so erließ die Richterin kurzerhand einen Strafbefehl über 800 Euro, was 80 Tagessätze zu je zehn Euro entspricht.

Der Anklage zufolge hatte sich der weitgehend mittellose Mann vor knapp einem Jahr, am 18. Mai 2022, eines sehr heftigen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und der Körperverletzung schuldig gemacht. Gegen 16 Uhr hätten vier Polizistinnen und Polizisten den Verdächtigen nach vorangegangenen Körperverletzung an der Einkaufsgalerie aufgefordert, seine Personalien herauszurücken.

Tumult auf der Straße in Bergisch Gladbach

Der Mann habe sich aber geweigert und stattdessen versucht wegzugehen, woraufhin ihn einer der vier Beamten am Arm festgehalten habe. Es begann ein Tumult: Zunächst habe der Angeklagte versucht, sich loszureißen, anschließend habe er nach der Schutzweste des Beamten gegriffen, der ihn festhalten wollte, und sich festgekrallt.

Mit der Hilfe von drei weiteren Zeugen sei es den Beamten gelungen, den offenbar sehr kräftigen Randalierer zu Boden zu bringen und dem Mann, als er auf dem Bauch lag, Handfesseln anzulegen. Selbst da habe er noch nach einem der Beamten getreten.

Bergisch Gladbacher wegen Körperverletzung vorbestraft

Am Mittwoch warteten Richterin Daldrup, die Staatsanwältin, der Protokollführer und ein kurzfristig dazu bestellter Dolmetscher eine Viertelstunde vergeblich auf den Angeklagten, der zu seinem Termin ordnungsgemäß geladen worden war.

Richterin und Anklägerin überlegten kurz, was nun zu tun sei. Denn der Angeklagte hatte bereits drei Vorstrafen: Zwei wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, die dritte wegen Körperverletzung und Bedrohung.

Da die Körperverletzung schon zweieinhalb Jahre zurücklag, beantragte die Staatsanwältin doch noch einmal den Strafbefehl, statt darauf zu drängen, dass der Mann zum Prozess vorgeführt wird. Der Angeklagte hat es jetzt in der Hand, die Strafe zu zahlen oder Einspruch dagegen zu erheben. Sollte er das tun, käme es erneut zum Prozess.