In Bergisch Gladbach sind nach dem jüngsten Glücksspiel-Staatsvertrag keine Spielhallenprozesse mehr anhängig.
GlücksspielBergisch Gladbacher Spielhallen dürfen bleiben
Mit den Spielhallen hat es eine besondere Bewandtnis. Als vor zwölf Jahren ein neuer Glücksspiel-Staatsvertrag für die bunt glitzernden Automaten mit ihren schnell rotierenden Scheiben abgeschlossen wurde, schien das Totenglöckchen für die heimische Spielhallenzunft zu läuten.
18 Spielhallen gab es damals im Gladbacher Stadtgebiet. Wegen restriktiver Abstandsregeln zueinander, besonders auf der „Spielhallenmeile“ der unteren Hauptstraße, sollten neun von ihnen schließen, nach einer Frist die Türe zu den Spielhallen endgültig zugesperrt bleiben.
Die Stadt war sehr überzeugt davon, dass es so kommen müsse. Tatsächlich musste keine Spielhalle ihren Betrieb einstellen. Die bunten Scheiben rollen auch heute noch, mit lauten Tönen zeigen die Automaten ihre Ergebnisse an.
Meile auf der Hauptstraße
Wer heutzutage durch die untere Hauptstraße spaziert, merkt nicht, dass hinter allen Akteuren ein juristischer Schlagabtausch liegt, der sich über viele Jahre hinzog. Sowohl die Stadt als auch die Betreiber der Spielhallen hat die Auseinandersetzung einiges an Geld gekostet.
Zeitweise sah sich die Stadt mehr als einem Dutzend Prozessen gleichzeitig gegenüber. Die Betreiber hatten Einspruch gegen die Schließungsbescheide eingelegt, Verfahren wanderten vom Verwaltungsgericht Köln zum Oberverwaltungsgericht Münster. Dort stapelten sich landesweit die Spielhallenverfahren. Die Branche wehrte sich heftig.
Geschlossen wurden die Spielhallen zwischenzeitlich auch, aber nur wegen der Covid-19-Seuche. Dass die Juristen auf beiden Seiten mittlerweile die Akten geschlossen haben, hängt mit einer Novelle zusammen. Als Novellen werden Veränderungen in Gesetzestexten bezeichnet. So etwas hat es auch im Bereich der Spielhallen gegeben.
Neuer Vertrag von 2020
Im Jahr 2020 schlossen die Länderchefinnen und Länderchefs nämlich einen neuen Staatsvertrag für das Glücksspiel. Seit 2012 galt ein Spielhallen-Mindestabstand von 350 Metern als richtungsweisend, diese Zahl war auch der Anlass für die damaligen Schließungsbescheide.
Im seit 2020 gültigen Staatsvertrag gelten die 350 Meter nach wie vor; aber nur als eine Soll-Vorschrift. Eine Abstandsregelung von unter 100 Metern gilt für zertifizierte und besondere qualitative Anforderungen erfüllende Spielhallen, in einem Ausführungsgesetz folgt Nordrhein-Westfalen der Novelle.
Strenge Regeln vom Tisch
Und damit waren die von manchen als rigide und streng bezeichneten Regelungen von 2012 vom Tisch. Unter anderem geht es da auch um Hinweise auf Spielsucht und auf Beratungsstellen, an die sich Kunden wenden können.Nicht gerührt wurde übrigens an den 350 Metern-Abständen zu Schulen und Kindertagesstätten: Dies ist nach wie vor ein Ausschlusskriterium bei der Genehmigung.
Dass sich die Stadt noch 2019 am OVG in Münster juristisch gegen drei Betreiber durchgesetzt hatte und deren Spielhallen kurz vor der Schließung standen, erwies sich schnell als der berühmte „Schnee von gestern“. Neues Spiel, neues Glück, das könnte man auch sagen. Die städtischen Juristen haben heute nur ihr Alltagsgeschäft auf dem Schreibtisch, „renitente“ Gladbacher, die ihre Gebühren nicht zahlen wollen oder gegen ein Knöllchen vor den Kadi ziehen.
Frage nach Verfahren mit Nein beantwortet
Stadtsprecher Patrick Ortmanns berichtet zu den Spielhallen: „Die Frage, ob noch Verfahren anhängig sind in der Rechtsabteilung, kann mit Nein beantwortet werden.“ Neue Verfahren gebe es auch nicht. Der Sprecher weiter: „Eine Ansprechperson hat alle Spielhallen-Akten durchwälzt und konnte keine Akte finden, aus der hervorgeht, dass eine Spielhalle aufgrund der Regelung geschlossen werden musste.“
Wer heute eine Spielhalle aufmachen möchte, muss zuerst auf den Staatsvertrag schauen. Die Stadt schaut auch auf die Paragrafen, prüft und genehmigt, sofern alles korrekt ist. Mit dem Maßband muss sie nicht mehr arbeiten.